Kilometerpauschale bei Fahrgemeinschaften
Lesezeit: < 1 MinuteSelber fahren in einer Fahrgemeinschaft: Wenn Sie selber fahren und andere Leute mitnehmen, dürfen Sie zusätzlich bis zu 4.500 Euro Kilometerpauschale absetzen – und sogar noch mehr, wenn Sie die höheren Kosten nachweisen.
Beispiel: Wer 110 Tage/Jahr in einer Fahrgemeinschaft 100 Kilometer zur Arbeit fährt, wovon nach der neuen Steuerregelung 80 angesetzt werden, kann dafür 2640 Euro absetzen.
Nimmt derselbe Steuerzahler an den anderen 110 Tagen Kollegen mit, kann er zusätzlich noch einmal 2640 Euro Kilometerpauschale absetzen. Insgesamt ist mit den 5280 Euro mehr absetzbar als der Höchstbetrag von 4500 Euro.
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