Kfz-Versicherung: Beim Wechsel, sollte die Haftpflichtdeckung mindestens 100 Mio. Euro betragen
Lesezeit: < 1 Minute- Durch Neuwertersatz im Kasko-Bereich wird bei einem Totalschaden oder Diebstahl der Kaufpreis ersetzt. Die Dauer sollte ab Neuzulassung mindestens ein Jahr umfassen. Achten Sie auch auf Schutz gegen Marder. Einige Versicherer bieten das gar nicht an. Bei Billig-Policen ist der Bissschutz meist eingeschränkt.
- Vereinbaren Sie Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit im Kasko-Bereich. Damit beugen Sie vor. Sonst könnte schon ein CD-Wechsel als grob fahrlässig eingestuft und die Leistung verweigert werden. Der erweiterte Versicherungsschutz im Vollkasko-Bereich gilt zunächst nur bei Neuabschlüssen ab Januar. Die Verträge von Altkunden der Kfz-Versicherung werden dagegen erst ab Januar 2009 einbezogen.
- Bei einem Zusammenstoß mit Wildtieren ist in der Teilkasko häufig nur Haarwild vertraglich erfasst. Für Schäden durch Vögel wird nicht gezahlt. Hier schützt Sie die Ausweitung auf „alle Tiere“.
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