Kennen Sie die Beitragssätze zur Sozialversicherung 2015?

Lesen Sie hier die Auswirkungen der Änderung der Beitragssätze zur Sozialversicherung in den einzelnen Zweigen.

Krankenversicherung: Beitragssenkung wird durch Zusatzbeiträge vernichtet

Die gesetzliche Krankenversicherung konnte in der Vergangenheit mehrmals üppige Überschüsse vermelden. Das hat dazu geführt, dass sich der Gesetzgeber bereits frühzeitig auf eine Senkung des Beitragssatzes von 15,5 % auf 14,6 % verständigt hat. Diese deutliche Beitragssatzsenkung wird allerdings durch neu eingeführte kassenindividuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen wieder aufgezehrt. Am Ende bleibt bei den meisten Kassen alles beim Alten und der Beitragssatz ist unverändert hoch.

Lesen Sie zum Thema auch den Artikel "So berechnen Sie den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2015."

Eine Liste mit den aktuellen Zusatzbeiträgen alle Kassen in Deutschland finden Sie unter gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

Zum Jahresbeginn war die HKK (in Oldenburg) die günstigste Krankenkasse, die im gesamten Bundesgebiet gewählt werden kann.

Lesen Sie dazu auch: "Krankenkassen: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag."

Rentenversicherung: Absenkung auf 18,7 %

Der Rentenversicherungsbeitrag ist zum Jahresbeginn auf 18,7 % gesenkt worden. Die Absenkung trifft nicht nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, sondern auch die rentenversicherungspflichtigen Minijobber, die nun nur noch einen Eigenanteil von 3,7 % zur Rentenversicherung tragen müssen (13,7 % in Privathaushalten).

Arbeitslosenversicherung unverändert bei 3 %

In der Arbeitslosenversicherung tut sich bereits seit einigen Jahren nichts bei der Beitragssatzhöhe. Es bleibt unverändert bei 3 %.

Pflegeversicherung steigt auf 2,35 %

Anders sieht es hingegen bei der Pflegeversicherung aus. Der Beitragssatz ist um 0,3 % gestiegen.