Keine Weiterleitungsstellen für Sozialversicherungsdaten

Einige Lohnabrechner unken, dass sich die Lobbyarbeit der Gesetzlichen Krankenkassen gelohnt hat. Denn 2011, mit der Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes zum Krankenhaushygienegesetz (KraHyG), zeigt sich, dass die Idee der Zentralen Weiterleitungsstellen für den Beitragseinzug und die Annahme der Beitragsnachweise ad acta gelegt worden ist.

Keine Zentralen Weiterleitungsstellen mehr
Vor einigen Jahren war die Idee der Zentralen Weiterleitungsstellen geboren. Sinn dieser Einzugsstellen war es, dass die Arbeitgeber Ihre Beitragsnachweise sowie die Beitragszahlungen nicht mehr an verschiedene Krankenkassen abführen müssen, sondern an eine Zentrale Weiterleitungsstelle.

Dies würde – so hieß es früher – die Arbeitgeber vor einem immensen bürokratischen Aufwand bewahren. Im Jahr 2011 stellt sich dies jedoch anders dar und der Bürokratieaufwand scheint nicht mehr so stark zu sein, dass die Arbeitgeber davon entlastet werden müssten. Daher hat man die Zentralen Weiterleitungsstellen, die eigentlich ab 2012 eingeführt werden sollten, kurzerhand gestrichen.

In der Begründung heißt es, dass das Konzept der Weiterleitungsstellen im Hinblick auf die neue Finanzstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem GKV-Finanzierungsgesetz nicht mehr erforderlich ist. Es kommt daher nicht zu der ab 1. Januar 2012 vorgesehenen Einführung der Zentralen Weiterleitungsstellen.

Apropos Bürokratieabbau: Ab 2012 soll der Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Arbeitgeber durchgeführt werden. Dieser wird schon heute als bürokratisches Monster verspottet. In der Begründung zur Abschaffung der Zentralen Weiterleitungsstellen heißt es auch, dass aufgrund des Sozialausgleiches die Weiterleitungsstellen nicht mehr nötig sind.