Diese beträgt beispielsweise bei einer Erwerbsminderung von 50% rund ein Drittel des bisherigen Jahresarbeitsverdienstes. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Also auch lebenslang. Doch Achtung:
Auch dies wird sich ändern: Im Rahmen der "Leistungsreform" soll die Unfallrente zukünftig nach dem konkreten Einkommen im Vergleich zum künftig errechneten Einkommen gezahlt werden.
Unterm Strich bedeutet dies eine Steigerung der Rentenzahlung, da hier erstmals die Einkommensentwicklung auch auf die Zukunft projiziert wird. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Unfallrente wird nicht mehr lebenslang gezahlt, sondern nur noch bis zum Erreichen des Rentenalters. Danach erhält der betroffene Mitarbeiter Geld von der "normalen" Rentenkasse, die dafür Beiträge von den Arbeitgebern einzieht. Zudem soll der Geschädigte künftig einen Ausgleich für den tatsächlich erlittenen Gesundheitsschaden erhalten.