Keine Unfallrente mehr bei Alkohol am Steuer

Wenn Sie als Sekretärin oder andere Angestellte des Unternehmens aus der direkten Fahrt nach Hause zur Arbeit und zurück einen Unfall erleiden, ist es Sache der Berufsgenossenschaft, für diese Kosten aufzukommen. Sie übernimmt die Kosten der Krankenbehandlung, mögliche Reha-Leistungen – und im Fall der Fälle zahlt sie auch eine (wenn auch geringe) Unfallrente. Eine Unfallrente bekommen Sie übrigens auch bei Unfällen im Betrieb, bei denen sich eine Arbeitsunfähigkeit einstellt.
Keine Unfallrente mehr
Bei den so genannten "Wegeunfällen" gibt es im Zuge der "Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung" eine wichtige Änderung: Arbeitnehmer, die auf der Fahrt zur Arbeit einen Crash verursachen, haben keinen Anspruch mehr auf Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
So berechnet sich die Unfallrente
Passiert ein Unfall aber nicht unter Alkoholeinfluss, ist die Unfallversicherung in der Pflicht. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit, zahlt sie eine Vollrente. Diese beträgt 2/3 des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresverdienstes. Beträgt die Erwerbsunfähigkeit nicht 100%, wird weniger gezahlt – eine so genannte Teilrente nämlich.

Diese beträgt beispielsweise bei einer Erwerbsminderung von 50% rund ein Drittel des bisherigen Jahresarbeitsverdienstes. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Also auch lebenslang. Doch Achtung:

Auch dies wird sich ändern: Im Rahmen der "Leistungsreform" soll die Unfallrente zukünftig nach dem konkreten Einkommen im Vergleich zum künftig errechneten Einkommen gezahlt werden.

Unterm Strich bedeutet dies eine Steigerung der Rentenzahlung, da hier erstmals die Einkommensentwicklung auch auf die Zukunft projiziert wird. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Unfallrente wird nicht mehr lebenslang gezahlt, sondern nur noch bis zum Erreichen des Rentenalters. Danach erhält der betroffene Mitarbeiter Geld von der "normalen" Rentenkasse, die dafür Beiträge von den Arbeitgebern einzieht. Zudem soll der Geschädigte künftig einen Ausgleich für den tatsächlich erlittenen Gesundheitsschaden erhalten.