Keine Übernahme: Müssen Azubis zur Arbeitsagentur?

Nicht alle Azubis werden nach der Ausbildung übernommen. Sie müssen sich also – wenn keine Alternative in Aussicht ist – bei der Arbeitsagentur melden. Aber wann? Sofort wenn die Übernahme geplatzt ist?

Arbeitnehmer, denen eventuell eine Phase der Arbeitslosigkeit bevor steht, müssen sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden. Aber was ist mit Azubis, für die nach der Ausbildung keine Übernahme vorgesehen ist? Müssen die sich auch vorzeitig bei der Agentur melden?

Die Antwort ist: Nein: Azubis brauchen sich nicht vorzeitig bei der Agentur zu melden, wenn sich die Ausbildung dem Ende entgegen neigt. Die Grundlage hierfür stellt § 37b des Sozialgesetzbuchs III dar. Darin heißt es zwar, dass sich befristet Beschäftigte spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf bei der zuständigen Arbeitsagentur melden müssen. Auszubildende sind hiervon aber ausdrücklich ausgenommen. Der Grund für die Sonderbehandlung liegt darin, dass sich die Azubis, bei denen einen Übernahme bevor steht, völlig unnötig melden müssten.

Azubis ohne Übernahme: Gleich am 1. Tag zur Agentur
Allerdings sollten sich Azubis, für die eine fehlende Übernahme nicht zu einem neuen Arbeitsvertrag führt, sofort am 1. Tag der Arbeitslosigkeit bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur melden. Tun sie dies nicht, dann riskieren die ehemaligen Auszubildenden, dass ihnen ihr Arbeitslosengeld nicht von Beginn an gezahlt wird.  

Als Ausbildungsverantwortlicher sollten Sie Ihre Azubis kurz vor der Abschlussprüfung darauf hinweisen, dass es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen kann. Tun Sie das – insbesondere wenn keine Übernahme ansteht – am besten schriftlich und lassen Sie sich den Empfang des entsprechenden Schriftstücks bescheinigen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.