Keine Chance für AGG-Hopping

AGG-Hopping, das Absenden von Scheinbewerbungen auf Stellenanzeigen mit unzulässig diskriminierendem Inhalt, mit dem Zweck, nach der erwarteten Ablehnung den Arbeitgeber auf eine Entschädigungszahlung zu verklagen, hat vor den Arbeitsgerichten keine Chance. Dies bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm, das im Juni die harte Linie der anderen Gerichte fortführte.

In dem Urteil vom 26.06.2008 lehnte das LAG die Zahlung einer Entschädigung an eine abgelehnte Stellenbewerberin ab. Im verhandelten Fall hatte eine Firma im Jahr 2007 über Zeitungsanzeigen "eine/n Büromitarbeiter/in bis 35 Jahre" und "eine/n Fahrer/in in Vollzeit bis 35 Jahre" gesucht. Die Klägerin, 41 Jahre alt, bewarb sich telefonisch und schriftlich auf die Stelle der Büromitarbeiterin, und wurde abgelehnt.

Daraufhin klagte die Bewerberin eine Entschädigung ein, die ihr vom Arbeitsgericht Dortmund auch zugesprochen wurde. Die Begründung lautete, nur auf Grund ihres Alterns sei sie abgelehnt worden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm jedoch vermutete AGG-Hopping und forderte von der Frau, ihre weiteren Bewerbungen – sie lebte von Arbeitslosengeld – bekanntzugeben. Sie weigerte sich, woraufhin das Gericht davon ausging, dass sie sich nur auf Stellenanzeigen mit altersdiskriminierendem Inhalt beworben habe (LAG Hamm, Az. 15 Sa 63/08).

Da die Bewerberin sich scheinbar ausschließlich auf Stellenanzeigen beworben hätte, die diskriminierende Formulierungen enthielten, sei ihre Bewerbung nicht ernsthaft gewesen. Damit hob das Landesarbeitsgericht die Entscheidung der Vorinstanz auf, bei der die Klägerin mit dem AGG-Hopping noch durchgekommen war, und eine Entschädigung in Höhe von 4.200 Euro zugesprochen bekommen hatte.

Im hier geschilderten Fall kann es noch zu einer Berufung vor dem Bundesarbeitsgericht kommen. Überprüfen Sie Ihre Stellenanzeigen daher gründlich auf diskriminierende Formulierungen, um eventuellen Versuchen von AGG-Hopping von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Wenn Sie nur eine männliche Kraft oder Mitarbeiter in einem bestimmten Altersrahmen suchen, brauchen Sie dafür handfeste Gründe.