Das Halbeinkünfteverfahren bedeutet für Sie, dass Ihre Erträge aus Kapitalgesellschaften zur Hälfte steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 40 EStG). Dafür dürfen Sie allerdings Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die hierauf entfallen, auch nur noch zur Hälfte steuerlich geltend machen (§ 3c EStG). Die steuerfreien 50 Prozent Ihrer Kapitalerträge werden – entgegen ursprünglichen Plänen – nicht bei Ihrer Steuerprogression berücksichtigt.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt übrigens auch für Spekulationsgewinne. Das bedeutet: Kursgewinne sind nach wie vor steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, z.B. von Aktien, mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr werden Gewinne jedoch zur Hälfte versteuert.