Kann man einem Azubi wegen Krankheit kündigen?

Einem Azubi wegen Krankheit kündigen - ist das möglich? Das Berufsbildungsgesetz verlangt für eine fristlose Kündigung immerhin einen wichtigen Grund. Das gilt zumindest für die Zeit nach der Probezeit. Zudem ist dann eine fristgemäße Kündigung gar nicht mehr möglich.

Es ist manchmal ärgerlich: Kaum ist die Probezeit vorbei, dann fehlt ein Auszubildender ständig wegen Krankheit. Mal 1 Tag, mal 3 Tage und manchmal auch länger. Eine Kündigung kommt aber dennoch nicht Frage. Ausbildungsverhältnisse sind nämlich in besonderem Maße geschützt – und das hat seinen guten Grund.

Das Berufsbildungsgesetz sieht die Kündigung eines Azubis nach der Probezeit ausschließlich aus wichtigem Grund vor. Krankheit kann in diesem Sinne keineswegs als ein solcher eingestuft werden. Wichtige Gründe sind vielmehr: Gewalt gegenüber Kollegen, Betrug bei der Arbeitszeiterfassung und grobe Beleidung eines Vorgesetzten.

Kündigung wegen Krankheit beim Azubi nur im seltenen Ausnahmefall
Es gibt aber auch seltene Ausnahmen, in denen doch wegen Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Wenn die Krankheit beispielsweise ansteckend ist und der Azubi die Gesundheit von Kunden gefährden könnte.

So darf sicher kein Azubi im Lebensmittelhandwerk dauerhaft ausgebildet werden, wenn er eine gravierende Hautkrankheit an den Händen hat, die auch nicht geheilt werden kann. Hier hat der Betrieb im Gegenteil die Pflicht, die Gesundheit der Kunden und Kollegen zu schützen sowie Hygiene-Richtlinien zu beachten.  

Bei einer "normalen“ Krankheit kommt eine Kündigung aber keineswegs in Frage. Auch dann nicht, wenn der Azubi z. B. montags und dienstags in aller Regelmäßigkeit fehlt. Was Sie aber tun können: Verlangen Sie von dem entsprechenden Azubi, dass er in Zukunft seine ärztliche Bescheinigung bereits am 1. Krankheitstag vorlegt. Das ist Ihr gutes Recht. Möglicherweise hat diese Maßnahme den gewünschten Erfolg und Ihr Azubi grenzt seine “Kurz-Krankheiten“ erheblich ein.