Kann man bei Azubis Krankmeldungen früher verlangen?

Azubis, die immer wieder 1 oder 2 Tage krank sind, haben eigentlich keine durchgängige Ausbildung. Da viele Azubis ihre ärztlichen Krankmeldungen erst am oder nach dem 3. Tag bringen müssen, schwingt häufig auch der Verdacht mit, die Hürden zu Hause zu bleiben liegen unangemessen niedrig. Wenn Sie als Ausbilder dieses Problem haben, dann können Sie in der Tat etwas dagegen tun.

Wenn Azubis längere Zeit krank sind, dann können Sie als Ausbilder nicht viel machen – außer Genesungswünsche zu bestellen und entsprechende Krankmeldungen entgegenzunehmen. Zudem hoffen Sie natürlich, dass der betroffene Azubi schnell wieder an Bord ist. Aber letztlich ist für den Azubi gut gesorgt: Denn für solche Fälle ist er Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und für solche Fälle gibt es eine Lohnfortzahlung.

Ganz anders, wenn ein Azubi über Monate immer wieder kurzzeitig krank ist und auf diese Weise auch das Problem der ärztlichen Krankmeldungen aushebelt. Denn in vielen Ausbildungsverträgen steht, dass diese erst nach 2 oder 3 Krankheitstagen fällig werden. Wenn Sie zudem als Ausbilder den Verdacht haben, dass wirklich ernsthafte Erkrankungen nicht vorliegen und der Auszubildende einfach zu früh oder sogar völlig unberechtigt dazu neigt, zu Hause zu bleiben, dann haben Sie ein Problem. Wie bekommen Sie den Azubi dazu, regelmäßig an der Ausbildung teilzunehmen?

Krankmeldungen bei Kurzerkrankungen strenger handhaben
Auf jeden Fall steht hier an erster Stelle ein Gespräch als Mittel, um der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich sollte es vorsichtig geführt und diskret behandelt werden. Ziel: Die Ursachen ermitteln und – möglicherweise mit Hilfestellungen Ihrerseits – erreichen, dass die Kurzerkrankungen, für die ärztliche Krankmeldungen nicht erforderlich sind, minimiert werden.

Wenn auch das keinen Erfolg und Ihr ungutes Gefühl bleibt, dann sollten Sie dazu übergehen, Krankmeldungen in Zukunft früher vom Azubi zu verlangen. Das ist rechtlich auch durchaus möglich. Sie können – was in einem solchen Fall auch zu empfehlen ist – sogar bereits für den 1. Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung einfordern.

Lassen Sie dem Azubi ein entsprechendes Schreiben zukommen, in dem Sie darauf hinweisen, dass Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, hier die Zügel anzuziehen. Lassen Sie sich zudem den Empfang des Schreibens bestätigen und heften Sie es in der Personalakte ab. Ihr Azubi sollte eine Kopie erhalten. In der Regel reduzieren sich Kurzerkrankungen nach einer solchen Maßnahme ganz erheblich.