Diese Forderung kam auf Druck der Europäischen Kommission zustande. Die Aufhebung des Kaminkehrermonopols stellt einen Kompromiss dar zwischen der Forderung der Europäischen Kommission und den Interessen des Kaminkehrerhandwerks. Die Kommission hatte beanstandet, dass die selbstständige Ausübung nur auf einen Bezirk pro Kaminkehrermeister beschränkt war. Auch das hoheitliche Tätigwerden ohne Wettbewerb wurde kritisiert.
Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer?
Nunmehr können Hauseigentümer in Deutschland ab dem 01.01.2013 ihren Kaminkehrer frei wählen für die Durchführung diverser Kehr- und Messarbeiten. Allerdings gibt es noch sogenannte hoheitliche Aufgaben, die nach wie vor der zuständige Bezirkskaminkehrermeister durchführt. Er erstellt unter anderem den Feuerstättenbescheid, der seit 2009 für jede Immobilie verpflichtend ist und überprüft auch, ob die Arbeiten des von Ihnen beauftragten Kaminkehrers durchgeführt wurden.
Die Verpflichtung, regelmäßig die Kamine von modernen Öl- und Gasheizungen zu überprüfen, wird beibehalten. Aufgrund der Tatsache, dass diese hoheitlichen Aufgaben nicht an einen anderen Kaminkehrer vergeben werden können, werden die meisten Hausbesitzer wohl bei Ihrem gewohnten Bezirkskaminkehrermeister bleiben.
experto.de-Fazit: Ein echter Wettbewerb kommt so nicht zustande. Auch die lange Übergangsfrist von fast 5 Jahren hat nur den Sinn, das Monopol möglichst lange zu behalten. Das geplante Ziel der erheblichen Kosteneinsparung für Immobilienbesitzer dürfte dadurch nicht gegeben sein.