- Zu welchem Preis kann ich mein Produkt/meine Dienstleistung anbieten?
- Wo liegt für mich die Preisuntergrenze?
- Wie hoch sind meine jährlichen Fixkosten, die unabhängig von den einzelnen Aufträgen oder Produkten entstehen?
- Welchen Mindestumsatz muss ich machen, um im Monat kostendeckend zu arbeiten?
- Mit welchen Produkten oder Dienstleistungen mache ich den größten Gewinn?
- Wo kann ich Kosten einsparen?
- Wo sind in der Firma Verlustquellen, und wie können diese beseitigt werden?
Personalkosten
Dabei müssen Sie nicht nur das Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, sondern auch:
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Gesetzliche soziale Aufwendungen (Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung)
- Freiwillige Sozialleistungen
- Sachgemeinkosten
- Zinskosten, Abschreibungen
- Kalkulatorische Kosten (Abschreibung).
Sachgemeinkosten
- Miete, Pacht, Heizung
- Gas, Strom, Wasser
- Versicherungen, Steuern, Beiträge
- Kfz-Kosten
- Werbung, Reisekosten, Repräsentation
- Instandhaltung, Maschinen und Geräte
- Bürobedarf, Telefon
- Steuerberatung, Rechtsberatung, Buchführung
- Sonstige Kosten
Zinsen
Die Zinskosten Ihrer Firma für den Kapitaldienst erhalten Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse.
Abschreibungen (AfA= Absetzung für Abnutzung)
Bei dem Kostenpunkt Abschreibungen handelt es sich um Kosten für den Wertverlust Ihrer Investitionen. Diese ermitteln Sie, indem Sie die Anschaffungskosten einer Maschine oder eines Geräts durch die durchschnittliche Nutzungsdauer dividieren.
Achtung!
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind die Gehälter für den Geschäftsführer als Fixkosten in der Buchführung berücksichtigt. In Personengesellschaften (KG, OHG) und Einzelunternehmungen dagegen erhält der Inhaber aus steuerlichen Gründen kein Gehalt. Seinen Lebensunterhalt deckt der Firmenchef durch den erzielten Gewinn (Entnahmen). Das führt bei der Kalkulation dazu, dass ein so genannter kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden muss, um ein fiktives Gehalt des Firmenchefs zu berücksichtigen. Ein Anhaltspunkt für den kalkulatorischen Unternehmerlohn ist das Gehalt eines fremden Mitarbeiters für vergleichbare Tätigkeiten inklusive aller Lohnnebenkosten.
Auch beim Eigenkapital, das der Firmenchef seinem Unternehmen zur Verfügung stellt, muss bei der Kalkulation ein ähnlicher Kniff angewendet werden. Denn während die Zinsen für Fremdkapital tatsächlich bezahlt und als Betriebsaufwand gebucht wird, ist dies für das Eigenkapital aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Durch so genannte kalkulatorische Zinsen wird dieser Nachteil ausgeglichen.
Die bisherigen Schritte sind für alle Branchen gleich. Branchenunterschiede gibt es nur bei der Ermittlung der Kalkulationswerte. Nachfolgend zwei Beispiele:
1. Unternehmen, die überwiegend menschliche Arbeitsleistung verkaufen, wie etwa Handwerksbetriebe und Dienstleister, kalkulieren meist mit so genannten Stundenverrechnungssätzen. Dazu ermittelt die Firma neben ihren Gesamtkosten die Anzahl der Arbeitsstunden pro Mitarbeiter und Jahr. Dividiert man nun die Gesamtkosten durch die verrechenbaren Stunden des Betriebs, erhält man den so genannten Stundenverrechnungssatz. Diesen Satz muss die Firma bei Aufträgen erzielen, um wenigstens kostendeckend zu arbeiten.
2. Händler dagegen kalkulieren mit einem so genannten Handelsaufschlag auf ihre Waren. Dieser berechnet sich nach folgender Formel:
Handelsaufschlag = Gesamtkosten x 100 : Wareneinsatz