Jugendarbeitsschutzgesetz: So viel Urlaub für Auszubildende

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den Urlaub von minderjährigen Auszubildenden. Die Formulierung ist allerdings nicht ganz unmissverständlich. Denn die Rede ist von Werktagen. Aber was bedeutet das eigentlich?

Für jugendliche Auszubildende regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Mindestanzahl der Urlaubstage. In § 19 finden sich dazu folgende Angaben:  

  • Jugendliche unter 16 Jahren erhalten mindestens 30 Werktage Urlaub.
  • Jugendliche unter 17 Jahren erhalten mindestens 27 Werktage Urlaub.
  • Jugendliche unter 18 Jahren erhalten mindestens 25 Werktage Urlaub.  

Jugendarbeitsschutzgesetz geht von Werktagen aus 
Aber Vorsicht. Diese Angaben führen hin und wieder zu Irritationen. Denn ein wichtiges Wort im Gesetzestext ist das Wort Werktage. Das Jugendarbeitsschutzgesetz meint mit Werktag jeden Tag außer den Sonn- und Feiertagen. In der Regel hat eine Arbeitswoche also 6 Tage, an denen normalerweise gearbeitet werden kann.

Die Anzahl der Urlaubstage, von denen das Jugendarbeitsschutzgesetz ausgeht, bemisst sich genau an dieser theoretischen 6-Tage-Woche, die es aber in der Regel gar nicht gibt. Das gilt natürlich insbesondere für minderjährige Auszubildende.  

Es macht also Sinn, die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf eine 5-Tage-Woche umzurechnen. Damit ergeben sich folgende Werte:  

  • Jugendliche unter 16 Jahren erhalten mindestens 25 Tage Urlaub.
  • Jugendliche unter 17 Jahren erhalten mindestens 23 Tage Urlaub.
  • Jugendliche unter 18 Jahren erhalten mindestens 21 Tage Urlaub.  

Nicht geregelt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz übrigens der Urlaub für volljährige Auszubildende. Der geht nämlich aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor und beträgt 24 Werktage. Das entspricht bei einer 5-Tage-Woche insgesamt 20 Tage Urlaub im Jahr.