Jubiläumszahlungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt
Lesezeit: < 1 Minute1. das Entgelt des Mitarbeiters die Jahresentgeltgrenze überschreitet,
2. ein geringfügig entlohnter Minijobber die 400-Euro-Grenze überschreitet, oder
3. die Gleitzone angewandt wird (Mitarbeiter, die zwischen 400 und 800 Euro im Monat verdienen).
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