Das kann beispielsweise die Verlegung Ihres Büros von Köln nach München sein, da Sie dort neue Kunden haben. Oder: Sie verkürzen die Anfahrt von Ihrer Wohnung zur Betriebsstätte. Der Richtwert für die verkürzte Fahrzeit beträgt etwa eine Stunde. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei den Umzugskosten nicht nur die Kosten für die Spedition, doppelte Miete oder Maklergebühren absetzen, sondern auch die jetzt erhöhten Pauschalen nutzen.
Diese Pauschalen steigen gerade – und zwar nicht nur für Umzüge ab 2009, sondern auch rückwirkend für Umzugskosten, die im Jahr 2008 entstanden sind (BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2008, Az. IV C 5 – S – 2353/08/100079).
Die Pauschalen für die Umzugskosten betragen für Ledige
- ab dem 01.01.2008 585 Euro
- ab dem 01.01.2009 602 Euro und
- ab dem 01.07.2009 628 Euro.
Verheiratete können geltend machen
- ab dem 01.01.2008 1.171 Euro
- ab dem 01.01.2009 1.204 Euro und
- ab dem 01.07.2009 1.256 Euro.