Überblich über die Norm zur haushaltsnahen Steuerermäßigung
Wie hoch die haushaltsnahe Steuerermäßigung der Einkommensteuer in der Steuererklärung entsprechend dem Gesetzeswortlaut betragen kann, finden Sie in den folgenden Beiträgen:
- Haushaltsnahe Steuerermäßigung der Einkommensteuer (Teil 1)
- Haushaltsnahe Steuerermäßigung der Einkommensteuer (Teil 2)
Darüber hinaus sind jedoch auch bereits zahlreiche Urteile zur Anwendung der Gesetzesvorschrift ergangen, die ebenso von Bedeutung sind, wie der Gesetzestext selber. So sind Streitfragen zur Barzahlung, zur Steuerermäßigung ohne Einkommensteuer aufgrund der Steuererklärung als auch Spezialfälle wie beispielsweise die Steuermäßigung im Wohnstift geklärt:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuerklärung ohne Einkommensteuer
- Haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Wohnstift
- Steuererklärung: Keine Barzahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen
Anstehende Entscheidungen zu den haushaltsnahen Steuerermäßigungen
Darüber hinaus sind jedoch auch noch weitere Verfahren im Fluss:
- Steuererklärung: Haushaltsnahe Handwerkerleistungen – Neues Verfahren anhängig!
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage nach einem eventuellen Fehler des Gesetzgebers, der dazu führen könnte, dass im Bezug auf Handwerkerleistungen schon ab 2008 eine höhere haushaltsnahe Steuerermäßigung mit der Steuererklärung beansprucht werden könnte. Hintergründe und Details dazu in den folgenden Beiträgen:
- Steuererklärung: Weniger Einkommensteuer dank Gesetzesfehler
- Steuererklärung: Gesetzesfehler bei Handwerkerleistungen
- Handwerkerleistungen: Weniger Einkommensteuer aufgrund Gesetzesfehler!?
- Handwerkerleistungen: Gerichte haben über ein Mehr an Einkommensteuer zu entscheiden