Jahresrückblick 2009: Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung
Vermietungen mit Einkünfteerzielungsabsicht
Die Vermietung an sich ist für jedermann erkennbar und daher auch nicht schwer nachzuprüfen. Daher wird bei Vermietungen die Einkünfteerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen grundsätzlich angenommen. Dennoch gibt es in der Rechtsprechung häufig Probleme, insbesondere dann, wenn die Vermietung einer Immobilie gerade nicht statt findet oder es sich um Spezialtatbestände handelt.
Einkünfteerzielungsabsicht als Weg zu den Werbungskosten
Im Folgenden daher die Beiträge des letzten Jahres, denn ohne Einkünfteerzielungsabsicht auch kein Abzug von steuermindernden Werbungskosten.
- Zur Steuererklärung: Objektbezogene Einkünfteerzielung bei der Vermietung (Teil 1)
- Zur Steuererklärung: Einkünfteerzielung bei teilweiser Vermietung (Teil 2)
- Zur Steuererklärung: Richtiges Vorgehen bei der Vermietung (Teil 3)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil I)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil II)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil III)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil IV)
Bildnachweis: kinako / stock.adobe.com
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