Istkosten, Normalkosten und Plankosten

Nachfolgend wird auf die unterschiedliche Betrachtungsweise von Istkosten, Normalkosten und Plankosten eingegangen.

Bei den Istkosten handelt es sich um Kosten, die in der Vergangenheit effektiv angefallen sind.

Ermittlung von Istkosten
Zur Ermittlung von Istkosten werden die Istverbrauchsmengen mit den Istpreisen, das heißt den tatsächlichen Anschaffungspreisen, multipliziert. Preisschwankungen – insbesondere bei Rohstoffen – gehen voll in die Berechnungen und Ergebnisse ein. Somit handelt es sich bei den Istkosten um reine Vergangenheitswerte, die mit allen Einmaligkeiten und Zufälligkeiten der jeweiligen Leistungserstellung behaftet sind.

Berücksichtigt man bei der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung nur Istkosten, so spricht man von einer Istkostenrechnung. Zu beachten ist allerdings, dass es bestimmte Kostenarten gibt, die Plan- beziehungsweise Durchschnittscharakter haben, z. B. kalkulatorische Zinsen.

Normalkosten stellen Durchschnittswerte dar
Normalkosten stellen Durchschnittswerte, das heißt um außergewöhnliche Vorfälle bereinigte Istkosten, vergangener Perioden dar. Zur Ermittlung der Normalkosten können verschiedene Verfahren, wie zum Beispiel die aktualisierte oder statistische Mittelwertbildung, verwendet werden.

Durch die Verwendung von Normalkosten wird die Abrechnung im Vergleich zum Rechnen mit Istkosten vereinfacht und beschleunigt. Wie die Istkosten sind aber auch die Normalkosten Vergangenheitswerte und daher als Wirtschaftlichkeitsmaßstab und Sollgröße nicht geeignet.

Insofern ist der Begriff "Normalkosten" leider etwas missverständlich, denn er sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei Normalkosten nicht um Normkosten im Sinne eines wirtschaftlichen Verbrauchs handelt. Werden Istkosten mit Normalkosten miteinander verglichen, lässt sich aus der Differenz beider Größen nicht ohne Weiteres auf eine wirtschaftliche oder unwirtschaftliche Arbeitsweise schließen.

Die Vorteile der Normalkostenrechnung bestehen somit eher in einer Vereinfachung der Kostenrechnung, in der gleichmäßigen Erfassung der Kosten und in der Verbesserung der Vorkalkulation.

Normalkosten-Verrechnungssätze
Die aus den Normalkosten gebildeten Verrechnungssätze bleiben in der Regel für ein Jahr konstant. Nur wenn sich im Verlauf des Abrechnungsjahres Änderungen von bedeutender Höhe ergeben, sollte eine Anpassung in Erwägung gezogen werden.

Der Normalkosten-Verrechnungssatz berechnet sich wie folgt:

Normalkostenverrechnungssatz = Normalkosten / Normalbeschäftigung

Verrechnete Normalkosten = Ist-Stunden x Normalkostenverrechnungssatz

Die verrechneten Normalkosten sind im Allgemeinen höher oder niedriger als die später ermittelten Istkosten. Es kommt bei der Normalkostenrechnung daher zu sogenannten Kostenüber- beziehungsweise Kostenunterdeckungen.

Plankosten
Im Gegensatz zu Ist- und Normalkosten handelt es sich bei Plankosten um zukunftsorientierte Kosten. Den Plankosten liegt eine Kostenberechnung zugrunde, die mit der Realisierung bestimmter Handlungsalternativen bei angestrebtem wirtschaftlichen Verhalten entstehen müssten oder dürften.

Wenn die Bedeutung der Plankosten als anzustrebende Richtgröße betont werden soll, verwendet man vereinzelt auch die Begriffe Sollkosten oder Vorgabekosten. Stehen demgegenüber die erwarteten kostenmäßigen Konsequenzen geplanter Maßnahmen im Vordergrund, spricht man anstatt von Plankosten auch von Prognosekosten.

Ermittlung von Plankosten
Zur Berechnung von Plankosten wird die Plan- oder Sollverbrauchsmenge mit dem Planpreis multipliziert. Vom Grundgedanken ausgehend werden Plankosten nicht aus Vergangenheitswerten abgeleitet, sondern mithilfe einer besonderen Kostenplanung aufgrund von Berechnungen, Verbrauchs- und Zeitstudien sowie sorgfältigen Schätzungen in methodischer Weise festgelegt.

Zur Ermittlung der Plankosten werden sowohl die Mengen- und Zeitgerüste der Kosten als auch die Planpreise im Vorhinein bestimmt. Dabei kann die Kostenplanung sowohl je Produkteinheit als auch für die einzelnen Kostenstellen während einer bestimmten Abrechnungsperiode erfolgen.

Abhängig von der Anpassungsfähigkeit an Beschäftigungsschwankungen unterscheidet man bei den Plankosten zwischen Systemen der starren und der flexiblen Plankostenrechnung. In Abhängigkeit davon, ob den Kostenträgern die gesamten oder nur die variablen Kosten zugerechnet werden, erfolgt bei der flexiblen Plankostenrechnung die Unterscheidung von Systemen der Voll- und Teilkostenbasis.