Ist privat surfen am Arbeitsplatz für Auszubildende in Ordnung?

Für die meisten Auszubildenden gehört das Internet zum alltäglichen Leben dazu. E-Mail, Facebook, Online-Shopping – die junge Generation kann fast schon nicht mehr darauf verzichten. Aber dürfen Auszubildende am Arbeitsplatz privat surfen?

Auszubildende haben häufig an ihrem Arbeitsplatz freien Zugang zum Internet. Das gilt natürlich gerade in kaufmännischen Berufen, in denen der PC ständig läuft und – aus den unterschiedlichsten Gründen – auch online ist. Das bedeutet aber nicht, dass Mitarbeiter und Azubis deshalb einfach so privat surfen dürfen.

Im Gegenteil: Sie als Arbeitgeber sollten das schon eindeutig erlauben – oder eben verbieten. 

Ganz schlecht ist, wenn für das private Surfen gar keine Regelung getroffen wurde. Das kann dazu führen, dass einige Kollegen mehr oder weniger offiziell surfen und andere, z. B. Auszubildende, machen es ihnen nach. Eine solche Situation ist für keine Seite befriedigend. Schließlich liefern Arbeitnehmer dadurch unter Umständen den Unternehmen Abmahnungsgründe.

Die Unternehmen wiederum sind ebenfalls rechtlich in keiner Weise in einer klaren Situation. Denn möglicherweise dulden sie das Surfen am Arbeitsplatz ja, indem sie es zur Kenntnis nehmen. Aber eindeutig ist eine solche Interpretation auch nicht. Am Ende landen solche Fälle dann häufig vor dem Arbeitsgericht.

Privat surfen am Arbeitsplatz: In den Pausen erlauben? 
Überlegen Sie sich genau, ob und was Sie Ihren Auszubildenden erlauben. Dürfen sie privat am Arbeitsplatz surfen? Und wenn ja: Dürfen sie es auch während der Arbeitszeit oder nur in den Pausen?

Die Erlaubnis zur Nutzung der Internet-Infrastruktur des Ausbildungsbetriebs für die Zeit der Pausen kann in der Tat ein guter Kompromiss sein.

Sie erlauben so mehr, als sie müssten, und schaffen dadurch Vertrauen. Sie gefährden zudem in keiner Weise die Ausbildungsqualität durch eine zu große Ablenkung aufgrund Privatnutzung während der Arbeitszeit. Und Sie haben eine klare Regelung mit einer eindeutigen Grenzlinie. Jeder weiß Bescheid und bei Verfehlungen ist die Rechtslage eindeutig.  

Auch Auszubildende wünschen sich in der Regel so viel Klarheit und Vorgabe von Grenzen. Für sie ist das die klar bessere Alternative zum Verzicht auf eine Regelung, bei der sie mit einem schlechten Gefühl am Arbeitsplatz surfen. Und natürlich ist es für sie allemal besser als ein Totalverbot. Denn 8 Stunden offline – das wäre schon ein hartes Brot.