Ist Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl Altersdiskriminierung?

Manchen Arbeitnehmern kann man es aber wirklich nicht recht machen. Das dachte wohl ein Arbeitgeber, der gemeinsam mit seinem Betriebsrat Richtlinien für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen entwickelt hatte. Dabei spielten auch Altersgruppen eine Rolle. Hierin sah eine Arbeitnehmerin eine unzulässige Altersdiskriminierung. Was müssen Sie in solchen Situationen als Arbeitgeber beachten?

Um die Spannung noch etwas aufrecht zu erhalten, hier zunächst der Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10.

In einem Unternehmen musste Personal aus betriebsbedingten Gründen abgebaut werden. Der Arbeitgeber setzte sich mit seinem Betriebsrat zusammen und entwickelte Richtlinien für die Sozialauswahl. Diese berücksichtigten bei der Sozialauswahl unter anderem Altersgesichtspunkte. Dazu wurden betriebsinterne Altersgruppen gebildet. Eine gekündigte Mitarbeiterin sah hierin eine unzulässige Altersdiskriminierung und erhob Kündigungsschutzklage.

Die Bildung von Altersgruppen in Richtlinien für Sozialauswahl ist weit verbreitet. Damit soll auf der einen Seite ein Schutz für die an Lebensjahren älteren Arbeitnehmer begründet werden. Auf der anderen Seite soll eine ausgeglichene Altersstruktur im Betrieb gewährleistet werden.

Und hier das Ergebnis des BAG

Genauso wie beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Richter am Bundesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage im Ergebnis abgewiesen. Die Berücksichtigung von Altersgesichtspunkten im Rahmen der Richtlinien für Sozialauswahl ist damit zulässig.

So gehen Sie vor

Wenn Sie eine Sozialauswahl wegen betriebsbedingter Kündigungen vornehmen und eine Reihe von Mitarbeitern entlassen müssen, ist es sinnvoll, diese gleichmäßig unter allen vergleichbaren Arbeitnehmern in allen Altersschichten zu suchen.

Üblicherweise werden dann im Rahmen einer Regelung mit dem Betriebsrat Altersgruppen gebildet. So können Sie zum Beispiel die Mitarbeiter im Alter zwischen 21 und 30 Jahren in eine Gruppe einordnen, die Mitarbeiter zwischen 31 und 40 Jahren in eine zweite Gruppe usw. Aus jeder Altersgruppe werden dann Mitarbeiter gekündigt, so dass die Altersstruktur im Betrieb im Ergebnis gleich bleibt.