Investitionsabzugsbetrag: Ansparabschreibung wird mit dem Jahresabschluss 2007 abgelöst
Im Kern bleiben die Regelungen der Abschreibungsmöglichkeit auch in Zukunft erhalten (Sie können bis zu 40 Prozent der Kosten einer geplanten Anschaffung vorab geltend machen), doch birgt die Änderung insbesondere für Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung Nachteile. Für sie entfallen sämtliche Privilegien, die bisher mit der Ansparabschreibung gewährt wurden.
Jetzt gilt für alle Unternehmen einheitlich, dass der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden darf, wenn das Betriebsvermögen höchstens 235.000 Euro (Bilanzierer) bzw. der Gewinn höchstens 100.000 Euro (Einnahmen-Überschuss-Rechner) beträgt. Er darf für höchstens für 3 Jahre gebildet werden. Wird die geplante Anschaffung nach dieser Frist nicht getätigt, wird der Abzug im Jahr der Bildung rückgängig gemacht. Die ursprünglich gezahlten Steuern müssen dann zurückgezahlt und ggf. sogar verzinst werden. Der neue Investitionsabzugsbetrag lohnt sich deshalb nur noch, wenn Sie die geplante Anschaffung auch wirklich tätigen.
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