Investitionen im Gründungsjahr: Jetzt 20 Prozent zusätzlich abschreiben
Lesezeit: < 1 MinuteBeispiel: Sie kaufen einen Computer (jährliche lineare Abschreibung über 3 Jahre: 33,33 %). Mit einer Sonderabschreibung können Sie davon schon im Jahr der Anschaffung mehr als 50 % steuerlich geltend machen:
33,33 %
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AfA für 1 Jahr bei Kauf im Januar
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+ 20 %
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Sonderabschreibung
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= 53,33 %
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Abschreibung
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- Sie müssen ein bewegliches, fabrikneues Wirtschaftsgut anschaffen. Kaufen Sie z. B. einen Pkw mit Tageszulassung, ist das Kriterium erfüllt (Bundesfinanzhof, 12.1.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04).
- Zudem dürfen Sie das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung zu höchstens 10 % privat mitnutzen (Fahrtenbuch führen!).
- Wenn Sie bereits länger selbstständig sind: Sind Sie Bilanzierer darf Ihr Betriebsvermögen höchstens 204.517 Euro betragen. Für Einnahmen-Überschuss-Rechner gelten keine Beschränkungen.
- Bei Anschaffungen nach dem Gründungsjahr müssen Sie zuvor eine Ansparabschreibung gebildet haben. Da Sie diese bei der Anschaffung auflösen müssen, verringert sich der Vorteil der Sonderabschreibung.
- Der Pkw muss 1 Jahr im Betriebsvermögen bleiben.
- Aus Ihrer Buchführung muss der Tag der Anschaffung ersichtlich sein. Zudem weisen Sie die Sonderabschreibung getrennt von den normalen Abschreibungen aus: im Formular EÜR zur Einkommensteuererklärung in Zeile 22.
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