Hintergrund: § 6 TDG schreibt unter Nr.2 vor, dass kommerzielle Internetseiten Angaben enthalten müssen, "die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation … ermöglichen …". Dazu gehört nach dem Urteil eben auch die Telefonnummer des Anbieters (Oberlandesgericht Köln, 13.2.2004, Aktenzeichen: 6 U 109/03).
Tipp: Sie sollten es Kunden immer möglichst einfach machen, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Das empfiehlt sich schon deswegen, weil Kunden Ihnen dadurch mehr Vertrauen entgegenbringen: Sie sind für Nachfragen oder evtl. Reklamationen erreichbar und haben nichts zu verbergen. Diese Angaben gehören in das Impressum Ihrer Internet-Seite:
- Ihr Name bzw. der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens. Bei juristischen Personen wie GmbHs zusätzlich der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
- Ihre E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer
- ggf. das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind und Ihre Registernummer, Beispiel: Amtsgericht Arnsberg, HRB 2655
- falls vorhanden: Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- wenn Sie für Ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigen (z.B. als öffentlich bestellter Sachverständiger): die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse
- wenn Sie als Freiberufler Mitglied eines bestimmten Berufsstandes sind (z.B. Arzt):
- die Kammer, der Sie angehören,
- Ihre gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in der Titel verliehen wurde,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und Hinweise dazu, wie diese zugänglich sind. Das ist meist durch einen Link auf die entsprechende Seite Ihrer Kammer erledigt.
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