Internet-Auktionen: Vorsicht Dreiecksbetrug!

Handeln Sie mit Waren im Internet, müssen Sie sich bedauerlicherweise auch mit dem Thema Betrug beschäftigen. Eine gängige Variante ist der so genannte Dreiecksbetrug. Das perfide am Dreiecksbetrug: Nicht ein Käufer, sondern ein Verkäufer wird betrogen.
So funktioniert ein Dreiecksbetrug
Ein Betrüger B verkauft über eBay oder eine andere Internet-Plattform beispielsweise ein Handy Nokia N70 ohne Vertrag für 150 € an den Käufer K.

Gleichzeitig kauft er über einen anderen Account das gleiche Modell für den gleichen Preis beim Verkäufer V. Dem Käufer K gibt er nun die Bankdaten des Verkäufers V und bittet um die Überweisung.

Käufer K vertraut auf den eBay Käuferschutz und leistet die übliche Vorkasse auf das Konto von Verkäufer V. Der sieht den Geldeingang und schickt die Ware nun an den Betrüger B.
Betrüger B ist postalisch nur kurz unter der angegebenen Adresse erreichbar, sein Name ist falsch.
Ergebnis des Dreiecksbetrugs
Der Betrüger erhält die Ware, die K bezahlt hat. Dieser bekommt keine Ware und versucht zunächst, den Betrüger B zu erreichen: das scheitert.
Käufer K wendet sich nun an den Verkäufer V, auf dessen Konto er überwiesen hat. V fällt aus allen Wolken: Er muss dem Käufer K das eingegangene Geld zurück überweisen und hat nun weder Geld noch Ware.
Betrüger B reibt sich die Hände, immerhin hat er mit dem Dreiecksbetrug kostenlos ein Handy ergaunert. Besonders perfide: eBay Käuferschutz greift hier nicht, denn es wurde ja ein Verkäufer und kein Käufer betrogen.
Schützen Sie sich vor Dreiecksbetrug
Als Verkäufer können Sie sich gegen Dreiecksbetrug nur schützen, wenn Sie vorsichtig sind: Kommt eine Überweisung nicht von Ihrem Käufer oder aus dessen Familie, dann sollten Sie nachfragen.