Computer-Software bis 410 Euro ist als geringwertiges Wirtschaftsgut voll im Anschaffungsjahr absetzbar. Ansonsten beträgt die Nutzungsdauer für Software drei Jahre.
Selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter sind sofort zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abziehbar. Tipp:
Kaufen Sie deshalb keine bestehende Homepage ein, sondern vereinbaren Sie eine Auftragszeit. Gestalten Sie den Dienstleistungsvertrag so, dass eine Homepage nach Ihren Vorstellungen erstellt wird. Dann entfällt die Aktivierung. Ihre Aufwendungen können Sie somit steuerlich sofort geltend machen.