Interne Wirtschaftskriminalität bekämpfen
Bei der Bekämpfung von interner Wirtschaftskriminalität lassen sich eine präventive und detektive Vorgehensweise unterscheiden. Zu den präventiven Maßnahmen gehören vor allem Kontrollhandlungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Möglichkeiten zur Begehung von interner Wirtschaftskriminalität einzuschränken bzw. zu eliminieren.
Im Rahmen einer detektiven Vorgehensweise zur Bekämpfung von interner Wirtschaftskriminalität wendet die Unternehmung bestimmte Methoden der Aufdeckung doloser Handlungen an. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, mit dem sogenannten whistle-blowing gegen interne Wirtschaftskriminalität vorzugehen, bei dem auf (potenzielle) dolose Handlungen durch Hinweise aufmerksam gemacht wird. Hierzu kann das Unternehmen z. B. Whistleblower-Hotlines einrichten, die anonyme Hinweise entgegennehmen.
In der Regel wird die Unternehmensleitung aber zur Aufdeckung von interner Wirtschaftskriminalität unabhängige Stellen beauftragen, etwa die interne Revision oder den Wirtschaftsprüfer, die schon im Rahmen ihres allgemeinen Prüfungsauftrags wachsam gegenüber interner Wirtschaftskriminalität sein müssen.
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