Innerbetriebliche Stellenausschreibung von Arbeitsplätzen

Innerbetriebliche Stellenausschreibung: Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen im Betrieb kann der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetzt die Ausschreibung der Stellen verlangen.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung von ArbeitsplätzenWorum geht es?
Der Betriebsrat sollte im Betrieb darauf achten, dass Arbeitsplätze allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Nach den Rechtsvorschriften des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat das Recht dazu. (§93 BetrVG)

Der Betriebsrat kann dies auf alle im Betrieb zu besetzenden Arbeitsstellen oder nur für bestimmte Tätigkeiten verlangen.

Die innerbetriebliche Stellenausschreibung soll dafür sorgen, dass die im Betrieb vorhandenen Möglichkeiten der Personalbedarfsdeckung genutzt werden, da es in vielen Fällen sinnvoller ist, auf Arbeitnehmer des Betriebs zurückzugreifen, als Außenstehende anzuwerben.

Durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung kann es jedem/r Mitarbeiter/in ermöglicht werden, die innerbetrieblichen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Betrieb entsprechend der Fähigkeiten zu verwirklichen.

Bei Ausschreibung von Arbeitsplätzen sollte ein Mindestinhalt hervorgehen sein, insbesondere sollte aufgezeigt sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt, welche Qualifikationsanforderungen bestehen und wo und bis wann die Bewerbung im Betrieb zu erfolgen hat.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung: Argumentation des Betriebsrats

  • Förderung der Motivation der Mitarbeiter durch innerbetriebliche Aufstiegschancen
  • Wahrung des Betriebsfriedens
  • Gesetzliche Anforderungen für den Betriebsrat
  • Betriebsverfassungsgesetz hier § 93 BetrVG
  • Das Gleichbehandlungsgesetz hier   AGG ( §§ 1,7 und 11)
  • Teilzeit und Befristungsgesetz hier TzBfG   §7 abs.1 TzBfG  

Innerbetriebliche Stellenausschreibung: Vorgehensweise des Betriebsrats

  • Feststellung der Mitgestaltung nach §§ 80 und 93 BetrVG.
  • Einforderung einer innerbetrieblichen Ausschreibung.
  • Überwachung der zu besetzenden Stellen im Betrieb.
  • Mit dem Arbeitgeber Ausschreibungskriterien festlegen.
  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung