Industriestaubsauger für Holzstaub – Worauf Sie achten sollten

Holzstaub und andere Stäube dürfen nicht mehr weggeblasen oder weggekehrt werden, sie müssen nunmehr abgesaugt werden. Vermutlich können alle Holzstäube krebserregend sein, wenn man sie über den Arbeitstag ständig einatmet. Deshalb dürfen sie nicht mehr in die Atemluft gelangen. Hier erfahren Sie die besten Tipps zur Auswahl Ihres Industriestaubsaugers für Holzstaub.

Wenn Sie für einen guten Industriestaubsauger für Holzstaub zulegen wollen, ist es für Sie wichtig zu wissen, um welche Art und welche Menge es sich bei dem abzusaugenden Material handelt. Je nach Staub und MAK-Wert sollten Sie eine entsprechende Staubsaugerklasse auswählen.

Besonders an Industriestaubsauger für Holzstaub werden sehr hohe Anforderungen gestellt, da Holzstaub krebserregend sein kann. Deshalb ist es für Sie wichtig, auch den richtigen Lieferanten für Ihren Staubsauger auszusuchen. Geben Sie also bei Ihrer Anfrage an, um welchen Staub es sich handelt, ob er brennbar ist und ob besondere Schadstoffe mitgesaugt werden.

Worauf es bei Ihrer richtigen Auswahl ankommt

Besonders wichtig ist auch der Volumenstrom des Staubsaugers. Im Holzbereich muss er eine Luftmenge von 120 bis 300 Kubikmeter Luft  pro Stunde leisten können. Aber auch die Art der Filterung und der Abscheidegrad des Filters sind ausschlaggebend!

Industriestaubsauger unterliegen der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift ZH 1/478 und werden als "Staubbeseitigende Maschinen (SBM)" bezeichnet. Holzstaub ist ein trockener, brennbarer und gesundheitsgefährdender Staub. Deshalb wird Holzstaub mindestens in der Staubklasse M eingestuft, daher sollten Sie für Holzstaub mindestens einen Staubsauger für die Staubklasse M verwenden, noch besser wäre aber ein Gerät für die Staubklasse H. Staubsauger, die für die Staubklasse H geeignet sind, müssen einen Filter mit einem Abscheidegrad von mindestens 99,995 % eingebaut haben.

Es gibt sehr viele Lieferanten für Industriestaubsauger, aber es gibt nur wenige, die auch tatsächlich diese hohen Anforderungen für Holzstaub einhalten können. Wählen Sie daher Ihren Lieferanten und das für Sie entsprechende Gerät mit größter Sorgfalt aus.

Was Sie bei handgeführten Holzbearbeitungsmaschinen beachten müssen

Handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen wie zum Beispiel eine Stichsäge, Handkreissäge oder Handhobelmaschine müssen ebenfalls mit Industriestaubsaugern abgesaugt werden, die mindestens der Staubklasse M entsprechen.

Aufgrund des Brand- und Explosionsschutzes müssen diese Staubsauger ab einer Behältergröße von 50 Liter und einer Motorleistung von mehr als 1200 Watt zündquellenfrei, das  heißt explosionsgeschützt gemäß ATEX Zone 22 (früher Bauart "B1") ausgeführt sein.

Achtung beim Fußboden- und Parkettschleifen

Normalerweise sind Parkett- und Fußbodenschleifmaschinen mit einer integrierten Absaugung ausgestattet, die ebenfalls  den oben genannten Anforderungen entsprechen müssen. Beachten Sie bitte, dass diese Maschinen trotz Absaugung nur höchstens eine Stunde betrieben werden sollen, damit staubgemindertes Arbeiten möglich ist. Andernfalls sollten Sie einen Atemschutz tragen.

Ausnahme: Wenn jedoch Ihre Parkettschleifmaschinen das Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" trägt, dürfen Sie länger als eine Stunde schleifen.