In welcher Zeitform werden Arbeitszeugnisse formuliert?

Ein Zwischenzeugnis formuliert man in der Gegenwart (Präsens) und ein Endzeugnis in der Vergangenheit (Präteritum). Dies ist eine weit verbreitete und sehr pauschale Aussage, die so nicht stimmt. Beide Zeitformen sind bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen möglich.

Wann wird in Arbeitszeugnissen in der Gegenwart oder der Vergangenheit formuliert?

Beide Zeitformen sind möglich und werden gezielt bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen eingesetzt. Zeugnisschreiber können sich folgendermaßen orientieren:

1. Die Beurteilung von Fähigkeiten, Können und Eigenschaften geschieht in der Gegenwartsform:

  • Fachwissen, Sprachkenntnisse, EDV- und PC-Fähigkeiten werden in der Gegenwart formuliert, denn über diese verfügt der Arbeitnehmer auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterhin.
    Ebenso trifft dies auf Eigenschaften wie Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität zu sowie auf Fähigkeiten wie Intelligenz und Auffassungsgabe, Denk- und Urteilsvermögen, Organisationstalent, sprachliches Ausdrucksvermögen und verschiedene Geschicke.
  • Die gezeigte Arbeitsbereitschaft und die erreichten Arbeitsergebnisse hingegen beziehen sich auf die zurückliegende Zeit und damit eindeutig auf etwas, was in der Vergangenheit des Arbeitsverhältnisses lag. Damit ist klar, dass diese Komponenten in der Vergangenheitsform beschrieben werden.

2. Zur Beurteilung der Arbeitsleistungen hingegen passt generell die Vergangenheitsform, da diese mit dem Ausscheiden Geschichte geworden sind.

  • Motivation mit Bereitschaft und Wille zur Arbeit, Engagement, Initiative, Fleiß und Interesse, aber auch Pflichtbewusstsein und die Bereitschaft zur Mehrarbeit können nur rückblickend beurteilt werden. Ob jemand seine Stärken auch in der Zukunft einsetzen wird, um seine Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, kann nicht vorher gesagt werden.
  • Die erreichten Arbeitsergebnisse gehören ebenfalls der Vergangenheit an. Ob der Arbeitnehmer auch in der Zukunft Arbeitserfolge erreichen wird, kann ebenfalls nicht vorher gesagt werden.

3. Die Beurteilung des Sozialverhaltens wird im Zwischenzeugnis in der Gegenwart beschrieben, im Endzeugnis in der Vergangenheit. Demzufolge wird auch unterschiedlich formuliert.

  • Ein Zwischenzeugnis beschreibt ein bestehendes Arbeitsverhältnis und damit wird auch das Sozialverhalten als aktuelle Situation beurteilt.
  • Ob aber jemand auch bei einem anderen Arbeitgeber weiterhin freundlich und hilfsbereit sein wird und ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten und Kollegen pflegt, lässt sich nicht vorher sagen. Der das Arbeitszeugnis ausstellende Arbeitgeber kann schließlich nicht in die Zukunft blicken, da er keine hellseherischen Fähigkeiten hat.

Wenn Sie mit diesen einfachen Regeln die Zeitformen bei der Arbeitszeugnis Formulierung gezielt und situationsgerecht verwenden, schreiben Sie textlich und sprachlich ausgewogene und korrekte Arbeitszeugnisse.

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