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In diesen Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift verlangt

Bei diesen Dokumenten ist die "Schriftform", das heißt eine eigenhändige Unterschrift, gesetzlich vorgeschrieben, weiß "Der neue Brief-Berater":

In diesen Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift verlangt

In diesen Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift verlangt

  • bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung oder einem Auflösungsvertrag (§ 623 BGB),
  • beim Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 73 HGB),
  • beim Versprechen einer Leibrente (§ 761 BGB),
  • bei einer Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB),
  • bei einem Schuldversprechen (also einem eigenständigen Vertragsteil, der eine Leistung unabhängig von der Gegenleistung verspricht) (§ 780 BGB),
  • bei einem Schuldanerkenntnis (also einem Vertrag, der das Bestehen einer Schuld anerkennt) (§ 781 BGB),
  • bei einem Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB).

Bildnachweis: Rido / stock.adobe.com

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