In diesen Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift verlangt
- bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung oder einem Auflösungsvertrag (§ 623 BGB),
- beim Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 73 HGB),
- beim Versprechen einer Leibrente (§ 761 BGB),
- bei einer Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB),
- bei einem Schuldversprechen (also einem eigenständigen Vertragsteil, der eine Leistung unabhängig von der Gegenleistung verspricht) (§ 780 BGB),
- bei einem Schuldanerkenntnis (also einem Vertrag, der das Bestehen einer Schuld anerkennt) (§ 781 BGB),
- bei einem Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB).
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