Import und Export von Weihnachtsdekoration: Was muss ich beachten?

Für den Import und Export von Weihnachtsdekoration und anderen Waren gelten besondere Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Möchten Sie Weihnachtsdekoration importieren, müssen Sie genau wie beim Export auch darauf achten, dass Sie alle notwendigen Formalitäten erfüllen. Tragen Sie die geforderten Angaben in die Dokumente ein und beschreiben Sie die Ware präzise. Geben Sie auch den Zollwert an.

Importe von Weihnachtsdekoration aus den sogenannten Drittländern müssen verzollt werden. Die Eingangsangaben dazu finden Sie im TARIC-Code, der eine Kombination mit dem Ursprungsland der Ware bildet.

Import von Weihnachtsdekoration

Beim Import der Ware wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Einfuhrumsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten für Sie, da sie als Vorsteuer abgezogen wird. Zu den Dokumenten, die Sie für den Import von Weihnachtsdekoration ausfüllen müssen, gehört die Einfuhrzollanmeldung, die ab einem Warenwert von 1.000 Euro zwingend notwendig ist. Liegt der Wert unter diesem Betrag, können Sie den Antrag auch mündlich stellen.

So muss die Rechnung aussehen

Auch die Rechnung ist für den Import Ihrer Weihnachtsdekoration notwendig. Auf der Rechnung müssen Name und Adresse des Verkäufers, Datum und Ort der Ausstellung, Anzahl, Marke, eine genaue Warenbezeichnung, Menge, Preis sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen vermerkt sein. Weitere Dokumente, die Sie benötigen, sind eine Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnis, Ursprungserklärung, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlizenz, Einfuhrkontrollmeldung und gegebenenfalls ein Überwachungsdokument.

Der Export Ihrer Weihnachtsdekoration

Möchten Sie Weihnachtsdekoration exportieren, ist es notwendig, eine elektronische Ausfuhranmeldung zu erstellen. Die EG hat mit verschiedenen Ländern Abkommen geschlossen, die eventuell bei der Einfuhr in das Nicht-EU-Land Zollfreiheit oder Zollermäßigung gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Warenverkehrsbescheinigung oder auch eine Ursprungserklärung.

Bei diesen Bescheinigungen handelt es sich um wertsteigernde Dokumente, die Ihnen einige Wettbewerbsvorteile bieten. Wurde kein Abkommen geschlossen, müssen Sie die herkömmlichen Zollabgaben leisten, die für diesen Fall vorgesehen sind. Die Höhe der einzelnen Zölle und Steuern unterscheidet sich je nach Land stark. Handeln Sie die Zahlungsbedingungen mit Ihrem Geschäftspartner klar aus, da sie in der Regel vollkommen frei vereinbar sind.

Finanzielle Absicherung ist wichtig

Ist der Geschäftspartner neu oder Ihnen noch unbekannt, sollten Sie sich finanziell absichern. Bevorzugt wird in diesem Fall häufig das Dokumenteninkasso. Auch die Lieferbedingungen sind ein wichtiger Teil des Exports Ihrer Weihnachtsdekoration. Es empfiehlt sich, dass der Importeur Ihrer Ware die Einfuhrangaben macht. Ebenso empfehlenswert ist es, international definierte Lieferbedingungen auszuwählen.

Bei den sogenannten INCOTREMS wird verbindlich festgelegt, zu welchen Teilen Kosten und Risiken von Verkäufer und Käufer übernommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Transportkosten oder Versicherungen, in manchen Fällen allerdings auch Einfuhrabgaben oder die Miete für Container.

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