Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen, haben den Kredit aber noch nicht vollständig zurückgezahlt? Bei einem solchen Immobilienverkauf stellt sich immer die Frage, was mit dem dann noch bestehenden Darlehen passiert.
Immobilienverkauf trotz bestehender Darlehen
Bei einem Immobilienverkauf haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Darlehens. Bei einem Immobilienverkauf muss Ihre Bank daher akzeptieren, dass Sie das Darlehen nicht mehr benötigen.
Allerdings kann und wird Ihre Bank in diesem Fall einen Ausgleich für
ihren Zinsverlust – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung –
verlangen. Die Höhe dieses Ausgleichs kann sich je nach Restschuld und Restlaufzeit sehr schnell auf einige Tausend Euro belaufen.
Meine Empfehlung
Beschäftigen Sie sich bei einem geplanten
Immobilienverkauf schon frühzeitig mit der Frage, was mit dem
bestehenden Darlehen passieren kann und informieren Sie sich bei Ihrer
Bank nach der voraussichtlichen Vorfälligkeitsentschädigung.
Was kann bei einem Immobilienverkauf noch alles mit dem Darlehen passieren?
Wenn die Zinsen für Ihr Darlehen – gemessen am jetzigen Zinsniveau – vergleichsweise niedrig sind, könnte es für den Käufer Ihrer Immobilie interessant sein, das Darlehen zu übernehmen. Ihre Bank muss natürlich mit einer solchen Übernahme einverstanden sein – ohne ihre Zustimmung geht es leider nicht.
Was passiert mit dem Darlehen, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken?
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihre Kinder verschenken, so müssen Sie bei noch bestehendem Darlehen Ihre Bank über Ihre Absichten informieren.
Je nach konkreter Sachlage besteht zunächst die Möglichkeit, dass das Darlehen bei Ihnen bleibt und kein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Unter Umständen ist es ferner möglich, Ihre Immobilie zusammen mit dem bestehenden Darlehen auf Ihr Kind zu übertragen. Der letzten Möglichkeit wird die Bank nur bei einer guten Bonität Ihres Kindes zustimmen.