Illegale Haushaltshilfen: 4 Gründe, warum es sich nicht lohnt

In Deutschland blüht der Schwarzmarkt für illegale Haushaltshilfen. Über 4 Millionen Privathaushalte haben es bereits getan, ohne sich den Konsequenzen bewusst zu sein.

Denn für die Einstellung von Illegalen Haushaltshilfen drohen Bußgelder von 5.000 bis 25.000 Euro. 

Putzhilfe: Steuervorteile geschickt nutzen

Der Staat belohnt Ehrlichkeit mit hohen Steuernachlässen. Als Arbeitgeber können Sie 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen. Bis zu 4.000 Euro lassen sich einsparen, wenn Sie eine Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Es hat viele Vorteile, den Helfer bei der Minijob-Zentrale anzumelden.

Die vier wichtigsten Gründe:

1. Unfallversicherung

Illegale Haushaltshilfen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Passiert ein Unfall, müssen Sie womöglich die Kosten tragen. Die vermeintliche Ersparnis kann Ihnen oder dem Alltagshelfer teuer zu stehen kommen.

2. Altersvorsorge

Wer keine Sozialabgaben zahlt, hat später keinen Anspruch auf Rente. Sprechen Sie mit Ihrem Helfer und weisen Sie ihn darauf hin. Es ist wichtig, für das Alter vorzusorgen. Als Arbeitgeber müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Hinzu kommt die Berufsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

3. Legale Arbeit

Es fehlt an Steuereinnahmen, die für Sozialleistungen vorgesehen sind. Darüber hinaus kann eine gemeldete Hilfskraft für Vergehen wie Diebstahl belangt werden. Was tun, wenn der teure Ehering gestohlen wird? Wer illegale Haushaltshilfen anzeigt, macht sich selber wegen Steuerhinterziehung strafbar.

4. Motivation für Helfer

Häufig arbeiten Menschen aus Mangel an Alternativen als Alltagshelfer. Sie glauben, dass sie als illegale Haushaltshilfen eher einen Job ergattern. Mit einem fairen Lohn zeigen Sie dieser Person eine besondere Wertschätzung. Vertrauen ist wichtig, vor allem wenn Sie dem Helfer Ihre Schlüssel anvertrauen.

Illegale Haushaltshilfen kommen und gehen. Als Arbeitgeber sind Sie auf deren guten Willen angewiesen. Leistet der Helfer schlechte Arbeit, müssen Sie ihn dennoch bezahlen. Kommt er unpünktlich, können Sie ihn darauf hinweisen – doch gesetzlich ist da nichts zu machen.

Ein klar definiertes Arbeitsverhältnis hilft beiden Parteien: Die Haushaltshilfe kann auf regelmäßige Lohnzahlungen vertrauen und ist bei Unfällen abgesichert. Abhängig von der Art der Anstellung hat sie Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber kann sich auf seine Hilfskraft verlassen und hält bei Verstößen ein Vertragsdokument in seinen Händen. Fällt die Putzkraft kurzfristig aus, lässt sich über die Minijob-Zentrale schnell ein Ersatz organisieren.

Die Form der Anstellung

Faustregel: Für regelmäßige Einsätze ist eine Haushaltshilfe in Festanstellung zu empfehlen. Verdient sie weniger als 450 Euro im Monat, handelt es sich um einen Minijob. Eine selbstständige Aushilfe lohnt sich eher für sporadische Arbeiten.

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, tritt als Arbeitgeber auf. In der Regel können Sie bis zu 4.000 Euro von der Steuer absetzen, sofern die Aushilfe fest angestellt ist. Anders verhält es sich beim Minijobber: Beträgt der monatliche Bruttolohn höchstens 450 Euro, sinkt der Steuervorteil auf 510 Euro im Jahr. Arbeitet die Putzhilfe über eine Agentur, können Sie ebenfalls 4.000 Euro geltend machen.

Dafür muss die selbstständige Haushaltshilfe eine Rechnung ausstellen. Zudem sind Sie als Arbeitgeber von allen Pflichten befreit und können sogar auf Reinigungsmittel bis zu 20 Prozent Steuervorteil berechnen. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung und niemals bar begleichen.

Eine Haushaltshilfe darf nicht dauerhaft selbstständig beschäftigt werden. Sonst zählt sie als "Scheinselbständige", da sie wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist. Das Arbeitsverhältnis ist in eine Festanstellung umzuwandeln.

Fazit:

Der deutsche Staat zeigt sich großzügig bei Steuerfreibeträgen für Aushilfen. Illegale Haushaltshilfen sind ein unnötiges Risiko, das sich finanziell kaum auszahlt – eher im Gegenteil: Langfristig profitieren Arbeitgeber und Hilfskraft von einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis.