Ihre Pflichten als Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft

Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte sind verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer im Betrieb. Wie steht es aber mit Ihren Pflichten und mit Ihrer Haftung? Wie weit sind Sie verantwortlich? In diesem Artikel bekommen Sie Informationen, wie weit Ihre Verantwortung geht und welche Haftung Sie tragen müssen.

Gerade Arbeitnehmer und Sicherheitsfachkräfte tragen im Unternehmen eine besondere Verantwortung und haben klar definierte Pflichten.

Ihre Pflichten als Sicherheitsfachkraft:

Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaft auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitnehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber:

Arbeitgeber haben den Sicherheitsfachkräften alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle etc. betreffen.

Hinsichtlich Ihrer Haftung sind drei Haftungsbereiche zu unterscheiden:

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Haftungsrecht

Während das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht das personenbezogene Fehlverhalten durch Verhängung von Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Bußgeldern bestraft, gewährt das Haftungsrecht den sogenannten "Materiellen Ausgleich", auch als "Schadenersatz" bekannt.

Zivilrechtlich ist bei einem Vorfall zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer vorsätzlich, fahrlässig, grob fahrlässig oder nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn Ihr Arbeitnehmer vorsätzlich gehandelt hat, so trägt der Arbeitnehmer die volle Haftung.

Bei einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung haften sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer anteilig. Bei einer leicht fahrlässigen Handlung kommt die Allgemeine Haftung des Arbeitgebers zum Tragen.

Was passiert, wenn jemand zivilrechtliche Ansprüche nach einem Vorfall geltend macht?

  • Die Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche ist dann gegeben, wenn eine kausale und schuldhafte Verletzung von Leben und Gesundheit eines anderen vorliegt. Das kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig sein.
  • Wenn ein Mitverschulden des verletzten Arbeitnehmers vorliegt, wird sie diesem angerechnet.
  • Beachten Sie bitte, dass die Beweislast bei dem verletzten Arbeitnehmer liegt. Teilweise genügt lediglich der Beweis, dass ein ordnungswidriger Zustand vorlag.

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