IDW verabschiedet einen Verlautbarungsentwurf zu Pensionsrückstellungen

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 27. November 2009 den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet, in dem Fragen rund um das Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 27. November 2009 den Entwurf einer IDW-Stellungnahme veröffentlicht, der sich mit besonderen Fragen zur Behandlung von Pensionsrückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschäftigt.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu diesem Entwurf über Pensionsrückstellungen können schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 28. Mai 2010 eingereicht werden. Die Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden im Internet auf der IDW-Homepage veröffentlicht, wenn dies nicht ausdrücklich vom Verfasser abgelehnt wird.

Pensionsrückstellungen nach BilMoG
Durch das BilMoG wurden die handelsrechtlichen Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in erheblichem Umfang reformiert.

Spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, sind Pensionsrückstellungen nach BilMoG zwingend unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes zu bewerten.

Darüber hinaus ist das zur Absicherung der Erfüllung dieser Verpflichtungen designierte Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und mit den Verpflichtungen zu saldieren. Durch diese Vorschriften können sich für kleine und mittlere Unternehmen Pensionsrückstellungen zum Problem entwickeln.

Diese Situation hat der HFA zum Anlass genommen, den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30) zu verabschieden, in dem Fragen zum Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden. Die Verlautbarung soll die Stellungnahme HFA 2/1988: Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss ersetzen.

Download der Stellungnahme zu Pensionsrückstellungen
Bis zu seiner endgültigen Verabschiedung steht der Entwurf zu den Pensionsrückstellungen als IDW-Stellungnahme unter der Rubrik Verlautbarungen als Download-Angebot zur Verfügung.