Hilfe für Arbeitnehmer? So finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Wo finden Sie Hilfe, wenn ein Arbeitnehmer gefährdet ist, einen nicht sicheren Arbeitsplatz hat und der Arbeitgeber nichts dagegen unternimmt? An welchen Ansprechpartner können Sie sich wenden? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Immer wieder bekomme ich Fragen von Arbeitnehmern, die an einem Arbeitsplatz beschäftigt sind, an dem ein Gefahrenpotenzial lauert. Sei es Belästigung durch Staub von einer oder mehreren Baustellen in der Nähe, Rauchbelästigung, Lärm oder schlecht gesicherte Maschinen.  

Schritt Nr.1 zur wirkungsvollen Hilfe:
Wenden Sie sich immer an den internen Sicherheitsbeauftragten oder die Sicherheitsfachkraft! Jedes Unternehmen ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl muss mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben. In ganz kleinen Firmen ist das der Chef selbst.

Man geht also mit dem Sicherheitsbeauftragten oder dem Chef zum betroffenen Arbeitsplatz, zeigt ihm das Gefahrenpotenzial und ersucht um Lösung des Sicherheitsproblems und Hilfe.

Der Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet allen Hinweisen nachzugehen und eine Gefährdungsbeurteilung des betreffenden Arbeitsplatzes durchzuführen.  

Was tun, wenn dem Chef das egal ist oder nichts gegen die Gefährdung unternehmen will?
Wie dieser Fall gesetzlich geregelt ist lesen Sie im nächsten Absatz.

Laut Arbeitsschutzgesetz §17 mit dem Titel "Rechte der Beschäftigten" sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.

Im zweiten Absatz des §17 steht weiter:
"Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen." 

Daraus folgt Schritt Nr. 2:
In Österreich kann man sich als Arbeitnehmer anonym an das örtliche Arbeitsinspektorat wenden. Dann kommt der Arbeitsinspektor vorbei und untersucht die Arbeitsbedingungen. An welche Stelle kann man sich eigentlich in Deutschland als Arbeitnehmer wenden?

In Deutschland ist für Arbeitnehmer das örtliche Amt für Arbeitsschutz oder die zuständige Berufsgenossenschaft zuständig.

Dort ruft man an und schildert die Situation im Betrieb. Daraufhin wird eine externe Sicherheitsfachkraft vom zuständigen Amt geschickt und untersucht den betreffenden Arbeitsplatz. Alle Hinweise von Seiten der Arbeitnehmer werden anonym behandelt.  

Oft wird von betroffenen Arbeitnehmern gefragt, wie es denn bei kleinen übersichtlichen Firmen aussieht. In der Regel weiß ja der Chef sofort Bescheid?  

Die Lösung: Der Arbeitnehmer bleibt anonym 
In der Praxis wird das zum Schutz der Arbeitnehmer so gehandhabt, dass die Person vom Amt für Arbeitsschutz eine "allgemeine" Inspektion durchführt, ohne dass man weiß ob jemand etwas gemeldet hat oder nicht.  

Für alle die betroffen sind, werden zur ersten Information und Hilfe folgende Links empfohlen:  

Arbeitsschutzgesetz: Bundesrecht

Arbeitsschutzgesetz Paragraph 17: Pflichten des Arbeitgebers

Amt für Arbeitsschutz: Verzeichnis der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer