Heizen: Auf wie viel Wärme hat Ihr Mieter Recht?

Zurzeit herrscht der Winter mit frostigen Temperaturen und viele Menschen machen es sich in ihren warmen Wohnungen gemütlich. Folglich laufen die Heizungen auf Hochtouren und vielerorts resultiert daraus ein Streit, wie warm es für einen Mieter sein muss.

Manche Mieter fordern tropische Temperaturen, um ihre Wohnung mollig warm zu empfinden. Fragt sich, ob Sie als Vermieter dies gewährleisten müssen.

Objektiver Maßstab für die Mindesttemperatur beim Heizen
Laut Gesetzgeber gibt es keine eindeutigen Regeln, es gilt dagegen ein objektiver Maßstab. Das heißt, während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April müssen Sie als Vermieter in einer Mietwohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius gewährleisten. Allerdings müssen Sie nicht ganztägig diese Temperaturen einhalten. Nachts zwischen 23.00 bzw. 24.00 Uhr und 6.00 Uhr sind 18 Grad Celsius ausreichend.

Heizen: 20 bis 22 Grad Celsius sind im Winter Pflicht
Im Winter sollte eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius gewährleistet werden, da sonst ein Mangel der Mietwohnung vorliegt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, diesen Mangel zu beheben, ansonsten kann Ihr Mieter eine Mietminderung fordern.

Wird es beispielsweise nur maximal 18 Grad Celsius warm, kann Ihr Mieter die Miete um bis zu 20 Prozent mindern. Fällt die Heizung bei Minusgraden im Winter komplett aus, ist eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent möglich. Drohen dem Mieter sogar gesundheitliche Schäden, weil Ihre Mietwohnung dauerhaft kalt ist, ist er außerdem berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Übrigens: Nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg, ist die Klausel "Eine Mindesttemperatur von 18 Grad zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr gilt als vertragsgemäß" unwirksam (Az. 5 S 80/81). Auch nachts darf die Heizung nicht völlig abgeschaltet werden, allerdings dürfen Sie als Vermieter eine automatische Nachtabsenkung einrichten.