Heiligabend und Silvester: Die Arbeitszeitenregelung

Bis zum Anbruch der Weihnachtszeit sind es nur noch wenige Wochen. Dann steht erneut die Frage im Mittelpunkt, ob es sich beim 24.12. und beim 31.12. um Arbeitstage oder um Feiertage handelt. Alles, was Sie über die Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester wissen müssen, erfahren Sie hier.

Entsprechend der gesetzlichen Regelung werden die Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester als normale Arbeitstage betrachtet. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Pflichten zu erfüllen hat. Dabei muss er zu den Stunden anwesend sein, die der Arbeitgeber bei den verschiedenen Berufen in der Regel vorgibt. Es wird sich bei einigen Berufen nicht um die volle Arbeitszeit handeln. Sofern der Arbeitnehmer die Zeit mit seiner Familie verbringen möchte, hat er für die Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester einen Urlaubsantrag zu stellen.

Das Bundesurlaubsgesetz

Für den Urlaub an diesen Tagen ist die Regelung in § 5 Absatz 2 des Bundesurlaubsgesetzes von Bedeutung. In diesem Fall werden Arbeitstage, an denen die Stunden mindestens einen halben Urlaubstag ergeben, auf einen vollen Tag Urlaub aufgerundet. Dabei wird für einen halben Tag Urlaub ein voller Urlaubstag vom Urlaubsanspruch abgezogen. Allerdings kann es in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen geben, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

Eine typische Regelung für die Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester

In verschiedenen Firmen ist es üblich, dass Arbeitnehmer an Heiligabend und/oder an Silvester nur die Hälfte des normalen Arbeitstages anwesend sind. Den zweiten Teil des Arbeitstages bekommen Mitarbeiter frei. Dabei erfolgt keine Anrechnung auf den Urlaubsanspruch. Daraus ergibt sich eine Folgeregelung für Mitarbeiter oder Arbeitnehmer, die für diese Tage Urlaub beantragt haben. Der Arbeitgeber darf nur jeweils einen halben Tag Urlaub für Heiligabend und Silvester anrechnen.

In diesem Fall greift der Grundsatz, in dem die Festlegung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitszeiten erfolgt.

Die Möglichkeit einer anteiligen Freistellung

Diese Möglichkeit ist für Beschäftigte mit einer Teilzeitstelle nicht gegeben. Anders sieht es bei den Arbeitszeiten im Fall einer betrieblichen Übung aus. In diesem Fall ist für den Arbeitgeber eine Verpflichtung zur anteiligen Freistellung seiner Mitarbeiter gegeben. Es gibt einen Fall, in dem diese Regelung greift. Er muss eine Freistellung für seine Mitarbeiter regelmäßig an Heiligabend und/oder an Silvester von der Arbeit regelmäßig veranlasst haben. Entscheidend ist jedoch im Endeffekt der Einzelfall.

Lesen Sie zum Thema Arbeitszeiten an Heiligabend und Silvester auch den Artikel „Heiligabend und Silvester: Sind das normale Arbeitstage?

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