Hausversteigerung – wenn der Traum vom Eigenheim zerplatzt

"Des einen Freud ist des anderen Leid" - während für die einen die Welt in Scherben liegt, reiben sich die anderen die Hände über die günstigen Schnäppchen. Die Hausversteigerung kommt aber nicht gar so plötzlich, sondern ist das Resultat einer Entwicklung, an deren Ende die Zahlungsunfähigkeit und die Versteigerung steht. Lesen Sie hier mehr.

Nach wie vor träumen unzählige Menschen von einem eigenen Häuschen im Grünen, in dem sie unabhängig von Mietsteigerungen ein erfülltes Leben führen können. Doch das idyllische Bild kann trügerisch sein und schnell Risse bekommen, nämlich dann, wenn unvorhergesehene Dinge den so akkurat gestalteten Lebensplan durcheinanderwirbeln.

Jährlich gibt es unzählige Hausversteigerungen

Dem Traum vom Haus stehen jährlich unzählige Zwangsversteigerungen gegenüber, hinter denen sich persönliche Schicksale verbergen. Die Gründe für eine Hausversteigerung können sehr vielfältig sein. Zum einen können ein knapp bemessenes Finanzbudget, ungünstige Konditionen der Finanzierung sowie auch der Fall einer Scheidung und Krankheit längerfristig zu einem Problem werden und den Schuldenberg anwachsen lassen.

In diesen Situationen ist eine Zwangsversteigerung oft die letzte Möglichkeit, das Desaster zu beenden, immer vorausgesetzt Sie finden im Vorfeld keinen Käufer für Ihre Immobilie. Doch nicht nur private Häuslebauer, auch Kapitalanleger sind vor einer Hausversteigerung nicht gefeit. Dann zum Beispiel, wenn falsche Versprechungen hinsichtlich des Standortes der Immobilie gemacht oder die zu erwartenden Mieteinnahmen falsch eingeschätzt wurden.

Ausgangspunkt Gläubiger-Schuldner-Verhältnis

Jeder Zwangsversteigerung liegt das Zwangsversteigerungsgesetzt zugrunde und der Gläubiger, bei Immobilien ist dies meist die geldgebende Bank, verfolgt das Ziel, sich an dem Substanzwert des Gebäudes zu befriedigen. Den Antrag auf Vollstreckung muss der Gläubiger schriftlich beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen.

Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet letztendlich ein Rechtspfleger. Weiterhin beauftragt das Gericht einen Bauexperten, der ein Wertermittlungsgutachten erstellt und somit den Verkehrswert der Immobilie bestimmt.

Erst jetzt werden ein Termin zur Hausversteigerung sowie die Versteigerungsbedingungen festgesetzt und das geringste Gebot verlesen. Erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe eines Gebotes haben Sie mindestens 30 min Zeit für Überlegungen. Bei der Annahme von Geboten erfolgt eine Identitätsprüfung und es kann eine Sicherheitsleistung gefordert werden.

Das Meistgebot wird nach Ende der Hausversteigerung verkündet und der Zuschlag erteilt. Im Nachhinein finden noch ein Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses sowie die Umtragung der Eigentumsrechte statt.

Erwerb einer Immobilie aus der Hausversteigerung

Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie sind, dann kann es sich für Sie durchaus lohnen, an einer Versteigerung teilzunehmen. Für die Gläubiger ist eine Hausversteigerung meist die letzte Chance wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zurückzubekommen. Oftmals finden sich Objekte, bei denen der Kaufpreis bis zu 50 Prozent unter dem Verkehrspreis liegt.

Bis es allerdings soweit ist, geht dem Ganzen ein Prozedere voraus, das einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt. Wird bei der ersten Versteigerung der gewünschte Preis nicht erzielt, dann wird mit Einverständnis aller Gläubiger der Mindestpreis geändert und herabgesetzt. Deshalb sollten Sie sich als Interessent bei einer Hausversteigerung immer auf einen zweiten Termin auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie einstellen.

Wichtig ist, dass Sie sich vor einer Ersteigerung immer über die Eckdaten des Gebäudes sowie über die momentane Mietsituation informieren. Ist die ersteigerte Immobilie nämlich noch vermietet, so greift in diesem Fall ein durch den Gesetzgeber eingeräumtes Sonderkündigungsrecht und Sie haben die Möglichkeit, die Immobilie auch selbst zu nutzen. Im Falle einer Ersteigerung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Mehr zu dem Thema finden Sie in Zwangsversteigerung: Chance auf ein Schnäppchen!