Haustürschlüssel verloren – und jetzt?

Verlieren Sie als Wohnungseigentümer Ihren Haustürschlüssel, stellt sich die Frage, wie man nun weiterverfahren soll. Insbesondere geht es dann um die Frage, ob ein neues Schloss eingebaut werden muss und wer die Kosten hierfür trägt. Vor allem Letzteres ist von wesentlicher Bedeutung für Sie. Denn je nachdem wie Ihr Haus ausgestattet ist, kann der Austausch schnell über 1.000 € kosten.

Zunächst einmal: Die Hauseingangstür gehört ebenso wie die Tür zu Ihrer Wohnung zum Gemeinschaftseigentum. Daher geht es Ihre Gemeinschaft durchaus etwas an, wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren. Die erste Pflicht, die Sie nach dem Verlust des Schlüssels trifft, ist es, Ihre Gemeinschaft darüber in Kenntnis zu setzen. Unterlassen Sie die erforderliche Information und kommt es hierdurch zu einem Schaden für Ihre Gemeinschaft, machen Sie sich sogar schadenersatzpflichtig.

Austausch nur bei Missbrauchsmöglichkeit

Da es sich sowohl bei der Hauseingangstür als auch bei Ihrer Wohnungstür um gemeinschaftliches Eigentum handelt, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss über die weitere Vorgehensweise. Ob der Austausch der Schließanlage erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sobald der Schlüssel unter Umständen verloren gegangen ist, die einen Rückschluss auf den Eigentümer zulassen, muss das Schloss bzw. die Schließanlage aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. Das ist dann schon aus versicherungstechnischen Gründen unumgänglich.

Der Austausch ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn eine Missbrauchsmöglichkeit definitiv ausgeschlossen ist.

Beispiel: Sie haben den Schlüssel bei einem Waldspaziergang lose in Ihrer Jackentasche mit sich geführt. Wenn Sie nach Hause kommen, stellen Sie den Verlust des Schlüssels fest. Der Schlüssel erlaubt keinen Rückschluss auf das Haus, zu dem er gehört. Hier ist ein Missbrauch des Schlüssels durch einen unehrlichen Finder ausgeschlossen. Das Schloss muss nicht ausgetauscht werden. Anders verhält es sich aber, wenn Sie den Schlüssel zusammen mit Ihren Papieren, zum Beispiel in Ihrem Portemonnaie aufbewahren, und dieses verloren haben.

Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass der Missbrauch ausgeschlossen ist. Schildern Sie daher Ihrer Gemeinschaft nicht nur dass Sie den Schlüssel verloren haben. Teilen Sie auch mit, wo und wie Sie den Schlüssel aufbewahrt haben und unter welchen Umständen Sie ihn verloren haben.

Kostentragung setzt Verschulden voraus

Grundsätzlich hat die Gemeinschaft auch die Kosten einer neuen Schließanlage zu tragen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn Sie den Schlüsselverlust vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben. In diesem Fall kann die Gemeinschaft Sie auf den Ersatz der Austauschkosten in Anspruch nehmen.

Beispiele: Sie sind in einem Restaurant, verlassen Ihren Platz, um zum Buffet zu gehen, und lassen Ihre Tasche nebst Haustürschlüssel am Platz zurück. Als Sie zurückkommen, ist Ihre Tasche gestohlen worden. Oder: Sie haben Ihr Fahrzeug an einer Tankstelle betankt. Während Sie zahlen, lassen Sie das Fahrzeug offen. In dieser Zeit stiehlt jemand Ihren Schlüssel aus dem Auto. In diesen Fällen haben Sie sich fahrlässig verhalten, sodass Ihre Gemeinschaft von Ihnen die Kosten des Austauschs der Anlage, so dieser erforderlich wird, ersetzt verlangen kann.

Fazit: Der Verlust des Haustürschlüssels kann teuer für Sie werden. Es sei denn, Sie können Missbrauch ausschließen oder haben den Verlust nicht verschuldet.

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