Hausordnung: Das Wichtigste für Sie in Kürze

Eine gute Hausordnung dient mehreren Zwecken: Sie beugt Konflikten zwischen den verschiedenen Hausbewohnern vor, sie sichert einen pfleglichen Umgang mit dem Gebäude und seinen Einrichtungen und schließlich dient sie der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im Haus. Bei größeren Mietobjekten ist die Aufstellung einer Hausordnung jedenfalls zu empfehlen.

Zwar sind Ihre Mieter auch ohne eine Hausordnung zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet, und sie müssen auf jeden Fall pfleglich mit den gemieteten Räumen und Einrichtungen umgehen. Die Hausordnung ist aber ein sehr allgemeiner Grundsatz. Und bei vielen Mietparteien im Haus ist es hilfreich, hier ganz konkret zu benennen, was das denn eigentlich heißt.

Zulässig ist, was auch im Mietvertrag regelbar wäre

In die Hausordnung dürfen Sie nur solche Regeln aufnehmen, die auch als Vereinbarungen im Mietvertrag zulässig wären. Das heißt: Regelungen, die zu stark in die Rechte des Mieters eingreifen oder ihm Dinge verbieten, die zum allgemein üblichen Nutzungsverhalten in einer Wohnung zählen, können Sie im Rahmen einer Hausordnung nicht vorschreiben.

Beispiel: Unzulässig wäre ein Verbot, nachts zu baden oder zu duschen. Die Folge einer unzulässigen Regelung in der Hausordnung: Der Mieter muss sich nicht daran halten. Die zulässigen Regeln der Hausordnung bleiben aber weiterhin für den Mieter verbindlich.

Hausordnung diktieren oder vereinbaren

Sie dürfen eine Hausordnung jederzeit und ohne Einverständnis Ihrer Mieter aufstellen. Eine solche von Ihnen einseitig aufgestellte Hausordnung darf aber nur die Rechte und Pflichten der Mieter konkretisieren, die bereits in den Mietverträgen grundlegend vereinbart sind. Neue Pflichten können Sie den Mietern nicht auferlegen.

Beispiel: Sie dürfen einen Putzplan nur aufstellen, wenn die Reinigung des Treppenhauses durch die Mieter in den Mietverträgen bereits vereinbart war. Anders ist es, wenn Sie die Hausordnung zusammen mit dem Mietvertrag ausdrücklich mit dem Mieter vereinbaren. Denn dann hat der Mieter den Pflichten der Hausordnung ja als Teil des Mietvertrages ausdrücklich zugestimmt.

Tipp: Hausordnung unterschreiben lassen

Um sicherzugehen, dass die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages gilt und die dort geregelten Pflichten verbindlich sind, nehmen Sie in der Hausordnung auf den Mietvertrag Bezug und lassen Sie den Mietvertrag und zusätzlich die Hausordnung vom Mieter unterschreiben.