Haushaltsnahe Handwerkerleistungen in der Steuererklärung

Ein Top-Thema in der Steuererklärung muss auch ein Top-Thema im Jahresrückblick 2010 sein. Daher bietet Ihnen dieser Beitrag alles Wissenswerte rund um die haushaltsnahen Handwerkerleistungen und die damit verbundene Steuermäßigung.

Höhe der haushaltsnahen Handwerkerleistungen
An manchen Stellen wird gemunkelt, dass dem Gesetzgeber im Bezug auf die haushaltsnahen Handwerkerleistungen in der Steuererklärung ein gravierender Fehler unterlaufen ist, der sich allerdings für den Steuerbürger auszahlen könnte. Schon mehrfach berichteten wir darüber.

Einen entsprechenden Beitragslink mit zahlreichen weiteren Links für noch mehr Hintergrundinformationen finden sie hier in unserem Jahresrückblick 2010:

Wie weit können Handwerkerleistungen in der Steuererklärung die Einkommensteuer 2008 ermäßigen?  

Infos für die Steuererklärung
Die haushaltsnahen Handwerkerleistungen sind in der Steuererklärung ein zentrales Thema. Schließlich kann man mit Ihnen eine Steuerermäßigung einstreichen. Unter dem Strich ist die Regelung daher bares Geld wert. Kein Wunder daher auch, dass es zahlreiche Rechtsstreite vor den Finanzgerichten gibt, die um die Steuerermäßigung streiten.

Der Jahresrückblick 2010 liefert Ihnen noch einen kleinen aber feinen Überblick zu den bereits ergangenen Urteilen. Wer selber von einem ähnlichen Fall betroffen ist, hat so das Glück, die Streitfrage nicht selber ausklagen zu müssen. Vielmehr kann man einfach und unbürokratisch den eigenen Finanzbeamten auf das Urteil hinweisen. Dieser wird dann entsprechend der Rechtsprechung auch Ihren Sachverhalt abarbeiten.

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Zahlung durch einen Dritten

Handwerkerleistungen: Auch Abkürzungen in der Steuererklärung reduzieren die Einkommensteuer

Leider gibt es aber auch Urteile, die nicht im Sinne des Steuerbürgers entschieden werden. So ist bereits in der Rechtsprechung geklärt, dass die Grabpflege leider nicht zu einer Steuerermäßigung führen kann. Die Hintergründe gibt es in dem entsprechenden Beitrag.

Steuerermäßigung: Grabpflege ist keine haushaltsnahe Dienstleistung