Businesstipps Recht

Handyverbot am Arbeitsplatz: Ohne Betriebsrat möglich

Die Nutzung des Handys ist für alle Mitarbeiter inzwischen selbstverständlich. Und viele Arbeitgeber werden auch kein Problem damit haben, wenn ein Arbeitnehmer gelegentlich kurz das Privathandy am Arbeitsplatz nutzt. Wird das allerdings ausgenutzt, so sollten Sie ein Handyverbot am Arbeitsplatz erwägen. Dazu sind Sie auch ohne Zustimmung des Betriebsrates berechtigt.

Handyverbot am Arbeitsplatz: Ohne Betriebsrat möglich

Das Handyverbot am Arbeitsplatz unterliegt nämlich nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

Das ergibt sich aus dem  Beschluss des LAG Mainz vom 30.10.2009 zum
Aktenzeichen: 6 TaBV 33/09. Das LAG hat festgestellt, dass ein Handyverbot am Arbeitsplatz selbstverständlich im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers angeordnet werden kann. Und zwar ohne Mitbestimmung des Betriebsrates.

Tipp zum Handyverbot am Arbeitsplatz
In vielen Fällen wird es nicht erforderlich sein, ein solches Handyverbot am Arbeitsplatz auszusprechen. Die meisten Arbeitnehmer haben ein gutes Gespür dafür, wann eine Grenze überschritten wird. Bevor Sie ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz aussprechen, sollten Sie deshalb zunächst die betreffenden Mitarbeiter daran erinnern, dass Privatgespräche nicht an den Arbeitsplatz gehören.

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