Handwerkerrechnungen: Neue Möglichkeiten zur Steuerersparnis
Auch Renovierungen oder Reparaturen, die schon durchgeführt wurden, kommen noch in Betracht. Unter der Voraussetzung, dass die Rechnungen noch offen sind und Sie diese erst im Jahr 2006 begleichen.
Die Absetzbarkeit dürfte Ihnen bei sämtlichen Service- und Reparaturmaßnahmen gewährt werden. Auch der Einbau neuer Fenster, Heizungen oder Fußböden dürfte dann absetzbar sein.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: