Handlungsvollmacht: Diese Besonderheiten gelten für Außendienstmitarbeiter
Die Entscheidung, welche Handlungsvollmacht Sie einem Mitarbeiter geben, wird von seiner Position und seinen Aufgaben abhängen. Erteilen Sie einem Mitarbeiter nur eine Vermittlungsvollmacht, und schließt er trotzdem Verträge ab, überschreitet er seine Kompetenzen. Folge: Die Wirksamkeit des Vertrages ist von Ihrer Genehmigung abhängig. Verweigern Sie die Genehmigung, ist Ihr Mitarbeiter dem Geschäftspartner schadensersatzpflichtig.
Praxis-Tipp
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter bei Erteilung der Handlungsvollmacht unbedingt noch einmal auf ihre jeweiligen Kompetenzen und die Folgen einer Kompetenzüberschreitung hin.
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