Kennen Sie Ihre Eichpflichten für Ihre Energie- und Wasserzähler?
Keine eichpflichtigen Messgeräte sind Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren und elektronische Verteiler. Ansonsten richtet sich die Gültigkeitsdauer der Eichung für die einzelnen Messgeräte nach dem Eichgesetz. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten
- Wärmemengenzähler alle 5 Jahre
- Warmwasserzähler alle 5 Jahre
- Kaltwasserzähler alle 6 Jahre
- Balgengaszähler alle 8 Jahre
- Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk alle 8 Jahre (mit Induktionswerk, Läuferscheibe 16 Jahre)
Wichtige Eichfristen für eine gültige Betriebskostenabrechnung
Haben Sie beispielsweise einen Kaltwasserzähler im Jahre 2002 geeicht, dann beginnt die Frist Ende des Jahres 2002 und endet 6 Jahre später, am 31. Dezember 2008. Dann muss eine erneute Eichung erfolgen, oder das Messgerät muss ausgetauscht werden.
Setzen Sie als Vermieter ungeeichte Messgeräte oder Messgeräte, bei denen die Eichfrist überschritten ist ein, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Abrechnung auf dieser Grundlage ist fehlerhaft und muss von einem Mieter nicht akzeptiert werden.