Häusliches Arbeitszimmer: Das müssen Sie beachten

Nutzen Sie, wie viele Selbstständige, einen Teil Ihrer Privatwohnung zum Arbeiten? Dann haben Sie sicher Interesse daran, die anfallenden tatsächlichen Raumkosten von der Steuer abzusetzen und nicht nur die maximalen 1250 Euro, die der Staat Ihnen für Ihr häusliches Arbeitszimmer zugesteht. Seit Februar 2011 können Sie anteilige Miete und Nebenkosten, den Teppichboden und noch mehr abrechnen.

Neue Regel zum häuslichen Arbeitszimmer seit 2011
Das Finanzgericht Köln hat beschlossen, dass wenn – so wie 2009 vom Bundesfinanzhof entschieden – bei Geschäftsreisen eine Aufteilung zwischen privat und geschäftlich gemacht werden darf, diese auch für das häusliche Arbeitszimmer gelten muss. Die Regel gibt es seit Februar 2011. Bisher galt die Regelung, dass nur komplett abgeschlossene Räume, die fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, von der Steuer abgesetzt werden können.

Die alten Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer sind seit Februar 2011 nicht mehr aktuell
Der betrieblich genutzte Raum musste nach altem Beschluss ein gesondertes Zimmer sein, das durch Tür und Wand vom privaten Wohnraum getrennt ist. Es war also mindestens eine 2-Zimmer Wohnung von Nöten, wenn Sie eines der Zimmer betrieblich als häusliches Arbeitszimmer absetzen wollten.

Auch die Abgrenzung von Arbeits- und Wohnzimmer durch einen Raumteiler oder eine zum Wohnraum offene Zwischenebene wurden vor Februar 2011 nicht anerkannt, der Raum musste zu 90% betrieblich genutzt werden.

Das Finanzamt achtete dafür auf das Größenverhältnis des Arbeitszimmers im Vergleich zur restlichen Wohnung und auf die Einrichtung. Ein Bett oder ein Sofa waren problematisch. Des Weiteren kam es auf die Art der Nutzung an.

Handelt es sich bei dem betrieblich genutzten Raum innerhalb der Privatwohnung um ein häusliches Arbeitszimmer, so galten vor 2011 noch Abzugsbeschränkungen. Das häusliche Arbeitszimmer musste den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit bilden und es durfte Ihnen wirklich kein anderer Arbeitsplatz als das Arbeitszimmer zu Hause zur Verfügung stehen. In allen anderen Fällen waren die Kosten gar nicht absetzbar.