Wer hat die Aufsichtspflicht nach dem Training?
Wie bei fast allen Themen, die mit Aufsichtspflicht zu tun haben, sei auch hier Vorsicht geboten. Es gibt ein paar grundlegende Dinge, die Sie beispielsweise bei dem Vorhaben, Eis essen zu gehen, beachten müssen, um nicht hinterher für eine gut gemeinte Handlung bestraft zu werden.
Als erstes gilt es zu klären, ob es sich grundsätzlich um eine Veranstaltung des Vereins handelt. Wenn dies der Fall ist, handeln Sie im Auftrag des Vereins. Das bedeutet, dass die Kinder und Sie über den Verein versichert sind.
Aufsichtspflicht: Bei Veranstaltungen des Vereins greift die Versicherung des Vereins
Die Frage ist nur, wie man sicherstellt, dass es sich im eine Vereinsveranstaltung handelt. Dies geschieht auf 2 Ebenen:
- Der Vorstand oder das zuständige Gremium muss die Veranstaltung ausdrücklich genehmigt haben.
- Die Eltern der Kinder müssen mit dem Vorhaben einverstanden sein. Dies geht an sich nur mit einer schriftlichen Genehmigung. Damit fahren Sie rechtlich am sichersten. Schriftlich festgehalten sollte zugleich auch werden, wann und wo die Kinder wieder abgeholt bzw. in die Obhut der Eltern übergeben werden, damit der Endzeitpunkt der Verantwortung gegenüber den Kindern ausdrücklich geklärt wird.
Schriftliche Vereinbarungen sind in dieser Art für einmalige Ereignisse unbedingt notwendig. Anders sieht es aus, wenn bestimmt freizeitliche Aktivitäten regelmäßig stattfinden. Wenn diese Aktivitäten Bestandteil der Vereinsbetreuung sind, müssen nicht unbedingt schriftliche Genehmigungen eingeholt werden, weil den Eltern dies bekannt sein sollte.