Auch, wenn man davon ausgehen kann, dass die gesetzliche Rente weiter Bestand haben wird, herrscht doch Einigkeit darüber, dass sie zur Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht mehr ausreichen wird. Private Vorsorge wird daher immer wichtiger. Eine wichtige Säule der Vorsorge ist die Betriebsrente, mit der ein zweites Standbein für das Alter geschaffen wird.
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Betriebsrente
Der Arbeitgeber zahlt im Rahmen der Entgeltumwandlung Teile Ihres Einkommens in eine Betriebsrente ein. In welcher Form dies passiert, kann der Arbeitgeber bestimmen. Oft wählt der Arbeitgeber die Form der Direktversicherung, größere Unternehmen wählen auch eigene Pensionskassen. Keinen Anspruch hat man jedoch darauf, dass der Arbeitgeber sich an den Beiträgen finanziell beteiligt. In vielen Fällen passiert dies jedoch trotzdem, denn Zuschüsse zur Betriebsrente sind ein Merkmal der Arbeitgeberattraktivität.
Steuern sparen durch Entgeltumwandlung
Wenn der Arbeitgeber nichts beisteuert, könnte man doch auch selbst das Geld beiseitelegen. Wer so handelt, verzichtet jedoch auf den Steuervorteil, den die Betriebsrente bringt. Das Geld wird als Entgeltumwandlung in die jeweilige Betriebsrentenform abgeführt, unterliegt also nicht dem Lohnsteuerabzug, sofern der derzeitige Höchstbeitrag von 232 Euro monatlich nicht überschritten wird. Später, wenn eine Rente gezahlt wird, tritt jedoch eine Steuerpflicht ein. Die Ersparnis liegt dann in dem später zu erwartenden niedrigeren Steuersatz.
Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel
Muss bei einem Arbeitgeberwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, weil beispielsweise der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nur bei einer bestimmten Gesellschaft durchführt, drohen Verluste durch schlechtere Konditionen. Garantiezinsen sind in den letzten Jahren stetig gefallen, so dass alte Verträge meist günstiger sind. Alte Verträge sollten daher auch nicht vorzeitig aufgelöst, sondern beitragsfrei gestellt werden. Alternativ können sie auch durch Eigenleistungen weiter bedient werden, dabei entfällt natürlich der steuerliche Vorteil der Entgeltumwandlung.
Betriebsrenten sind sicher
Für die Anlage von Betriebsrentenbeiträgen gelten strenge gesetzliche Vorschriften sowohl für die Anlageform als auch für die Besicherung der eingezahlten Beträge. Schließlich dienen die Gelder der Finanzierung eines ganzen Lebensabschnittes.
Alternativen prüfen
Neben oder zusätzlich zu einer Betriebsrente können sog. Riesterverträge sinnvoll sein. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in einem weiteren Beitrag in diesem Portal.