Wieder einmal eine typisch juristische Antwort: das kommt darauf an. Aber um gleich mit einer Entwarnung fortzusetzen: wahrscheinlich nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nicht vor, dass Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Es ist auch nicht geregelt, dass befristete Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern in unbefristete umzuwandeln sind. Insofern besteht erst mal kein klarer gesetzlicher Anspruch.
Allerdings dürfen Betriebsratsmitglieder nicht aufgrund der Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden. Schwierig wird es daher dann, wenn alle vergleichbaren Kollegen des befristet beschäftigten Betriebsratsmitgliedes mehr oder weniger zeitgleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, nur das Betriebsratsmitglied nicht. Solche Konstellationen sollten Sie vermeiden.
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